Auf der Tauernautobahn (A10) ist am Dienstagnachmittag ein voll besetzter Reisebus von Flixbus bei einer Kontrolle am Verkehrskontrollplatz Kellerberg aus dem Verkehr gezogen worden. Die Prüfer stellten sechs technische Mängel mit der Einstufung „Gefahr im Verzug“ fest, betroffen waren unter anderem Betriebsbremse, Feststellbremse und vier Reifen. Dem Lenker wurde die Weiterfahrt untersagt, Kennzeichen und Zulassungsschein wurden abgenommen.
Sechs schwerwiegende Mängel bei Kontrolle in Kellerberg
Der tschechische Reisebus wurde am Dienstagnachmittag auf der Tauernautobahn angehalten und zur genaueren Überprüfung auf den Verkehrskontrollplatz Kellerberg gebracht. Der Bus war zum Zeitpunkt der Kontrolle vollbesetzt. Bei der technischen Untersuchung fanden die Kontrollore insgesamt sechs Mängel, die jeweils als „Gefahr im Verzug“ eingestuft wurden. Konkret betrafen die Beanstandungen die Betriebsbremse, die Feststellbremse sowie vier Reifen des Fahrzeugs.
Nach Einschätzung der Kontrollore schlossen die festgestellten Defekte eine weitere Nutzung des Busses im öffentlichen Straßenverkehr aus, da eine akute Gefahr für die Verkehrssicherheit bestand. Dem Lenker wurde daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Kennzeichen und Zulassungsschein des Fahrzeugs wurden abgenommen. Zur Absicherung des anstehenden Verwaltungsstrafverfahrens wurde zudem eine Sicherheitsleistung eingehoben. Sowohl der Zulassungsbesitzer als auch der Lenker wurden angezeigt. Für die Fahrgäste organisierte das Unternehmen einen Ersatzbus, mit dem die Reise fortgesetzt werden konnte.
Technische Kontrollen im grenzüberschreitenden Busverkehr
Grundsätzlich unterliegen Reisebusse, die im grenzüberschreitenden Linienverkehr eingesetzt werden, regelmäßigen technischen Überprüfungen sowohl im Herkunftsland als auch stichprobenartig während der Fahrt in anderen Ländern. Verkehrskontrollplätze wie jener in Kellerberg dienen dazu, Schwerfahrzeuge und Busse auf Autobahnen gezielt aus dem fließenden Verkehr zu nehmen und dort eingehend zu prüfen, ohne den übrigen Verkehr stärker zu beeinträchtigen.
Bei solchen Kontrollen wird unter anderem der Zustand von Bremsanlagen, Reifen, Beleuchtung und weiteren sicherheitsrelevanten Bauteilen überprüft. Mängel werden dabei nach ihrem Schweregrad eingestuft. Die Kategorie „Gefahr im Verzug“ markiert in der Praxis die höchste Stufe: Sie kommt zur Anwendung, wenn ein Defekt die Verkehrssicherheit unmittelbar und erheblich beeinträchtigt. In solchen Fällen kann die Behörde die Weiterfahrt des Fahrzeugs untersagen, um Unfälle durch technisches Versagen zu verhindern.
Besonders bei Bremsanlagen ist die Toleranz gering, da Ausfälle oder Beeinträchtigungen der Betriebs- oder Feststellbremse bei einem vollbesetzten Bus mit hohem Gesamtgewicht gravierende Folgen haben können. Auch der Zustand der Reifen spielt eine zentrale Rolle für die Fahrstabilität und den Bremsweg, insbesondere bei längeren Autobahnfahrten mit hoher Geschwindigkeit und wechselnden Witterungsbedingungen.
Wird einem Fahrzeug wegen gravierender Mängel die Weiterfahrt untersagt, ist das Unternehmen üblicherweise dafür verantwortlich, den Transport der Fahrgäste auf andere Weise sicherzustellen, etwa durch die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs. Parallel dazu leiten die Behörden ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die verantwortlichen Personen ein, in der Regel gegen den Lenker sowie den Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs. Eine eingehobene Sicherheitsleistung dient dabei dazu, die Durchführung und den Abschluss dieses Verfahrens abzusichern.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







