Foodora verbietet E-Mopeds in Wien – Riders Collective kündigt Streiks an

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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In Wien ist seit 1. Oktober eine neue Regelung für E-Mopeds in Kraft, die unmittelbare Auswirkungen auf den Essenslieferverkehr hat. Foodora verpflichtet seine Lieferanten seit diesem Stichtag, Bestellungen ausschließlich mit Fahrrädern oder E-Bikes auszuliefern. Bei einem Lokalaugenschein am Donnerstag waren in der Stadt keine E-Mopeds mehr im Einsatz. Gleichzeitig kündigt die Initiative „Riders Collective“ Streiks an, die vom 2. bis 5. Oktober andauern könnten.

Neue Vorgaben für Foodora-Lieferanten

Foodora hat festgelegt, dass Lieferungen ab dem 1. Oktober nur noch mit Fahrrädern und E-Bikes durchgeführt werden dürfen. Wer dennoch ein E-Moped für Lieferungen im Auftrag von Foodora nutzt, riskiert nach Angaben des Unternehmens die Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Unternehmen erklärte, dass es durch die Umstellung bislang zu keinen größeren Beeinträchtigungen des operativen Betriebs gekommen sei.

Zu den angekündigten Streikplänen äußerte sich Foodora ebenfalls: Aus der eigenen Flotte seien keine entsprechenden Pläne oder Forderungen bekannt. Die Ankündigung der möglichen Streiks geht auf Robert Walasinski von der Initiative „Riders Collective“ zurück, die sich für die Interessen von Lieferantinnen und Lieferanten einsetzt.

Reaktionen anderer Lieferdienste stehen aus

Anfragen zu der Thematik bei den Lieferdiensten Lieferando und Wolt blieben bislang unbeantwortet. Eine Einschätzung dieser Unternehmen zur neuen E-Moped-Regelung oder zu den angekündigten Streiks liegt damit derzeit nicht vor.

Regulierung von E-Mopeds im Straßenverkehr

Elektrisch betriebene Mopeds unterliegen in Österreich grundsätzlich anderen rechtlichen Anforderungen als Fahrräder oder E-Bikes mit begrenzter Tretunterstützung. Je nach Bauart und Leistung können für E-Mopeds etwa eine Zulassung, ein Kennzeichen, eine Versicherung oder ein Führerschein erforderlich sein. Solche Vorgaben betreffen typischerweise auch die Nutzung im gewerblichen Lieferverkehr, wo Fahrzeuge oft intensiv und über lange Strecken im Einsatz sind.

Für Lieferdienste bedeutet eine Umstellung von E-Mopeds auf Fahrräder oder E-Bikes üblicherweise eine veränderte Logistik. Die Reichweite und Geschwindigkeit der Fahrzeuge unterscheidet sich, was sich auf die Anzahl der möglichen Lieferungen pro Schicht auswirken kann. Gleichzeitig sind Anschaffung, Wartung und Versicherung von Fahrrädern oder E-Bikes in der Regel mit anderen Kosten verbunden als bei motorisierten Zweirädern. Für selbstständig tätige Lieferantinnen und Lieferanten, die ihre Fahrzeuge häufig selbst stellen oder finanzieren müssen, kann eine solche Umstellung organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten.

Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie

Essenslieferdienste wie Foodora, Lieferando oder Wolt arbeiten überwiegend mit selbstständigen oder über Subunternehmen vermittelten Lieferantinnen und Lieferanten. Diese Organisationsform wird in der öffentlichen Debatte regelmäßig im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen, Bezahlung und sozialer Absicherung diskutiert. Initiativen wie das „Riders Collective“ treten in diesem Umfeld häufig als Interessenvertretung auf, etwa wenn es um Arbeitszeiten, Ausrüstung oder Vertragsbedingungen geht. Ankündigungen von Streiks oder Protestaktionen sind in der Branche in der Vergangenheit bereits mehrfach vorgekommen, wenn Lieferantinnen und Lieferanten ihre Anliegen öffentlich sichtbar machen wollten.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.