Gastpatienten-Streit: Wiener Handelsgericht nun zuständig für Klage wegen abgesagter OP

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Gastpatienten-Streit: Wiener Handelsgericht übernimmt Zuständigkeit

Im Rechtsstreit um einen abgesagten Operationstermin an einem Wiener Krankenhaus ist die Zuständigkeit nun beim Wiener Handelsgericht geklärt. Grundlage ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien. Gerichtssprecherin Barbara Rath-Ruggenthaler bestätigte dies am Freitag auf Anfrage.

Eine vorbereitende Tagsatzung ist für den 30. Juli angesetzt.

Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Gerichten

Die Klage war ursprünglich beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht worden. Dieses erklärte sich im März als nicht zuständig und verwies auf das Handelsgericht. Das Handelsgericht sah sich im April seinerseits ebenfalls nicht zuständig. Das Oberlandesgericht Wien entschied daraufhin, dass das Handelsgericht die Sache zu führen hat.

Hintergrund des Falles

Das Land Niederösterreich unterstützt das rechtliche Begehren eines Patienten aus dem Bezirk Mistelbach. Der Mann war im Jänner 2024 bei einem Wiener Krankenhaus als zur Aufnahme vorgemerkt worden und erhielt einen Operationstermin. Nach rund 15 Monaten Wartezeit wurde dieser Termin abgesagt. Als Begründung sei angegeben worden, dass der Patient seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich habe.

Der Kläger macht einen Schadenersatzanspruch von mehr als 15.000 Euro geltend. Mittlerweile wurde er im Universitätsklinikum Tulln operiert.