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Am Landesgericht Klagenfurt ist ein 42-jähriger Bosnier wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt worden. Der Mann war am Heiligen Abend 2025 beim Knoten Villach falsch auf die Südautobahn (A2) aufgefahren, hatte auf der Autobahn gewendet und war mit einem Pkw kollidiert. Ein Ehepaar wurde bei dem Unfall schwer verletzt, auch der Angeklagte selbst, seine Frau und die beiden gemeinsamen Kinder erlitten Verletzungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Prozess um die Geisterfahrt vor Gericht
Die Verhandlung fand am Dienstag unter Vorsitz von Richterin Lisa Rendl statt. Der 42-Jährige war beim Knoten Villach in falscher Richtung auf die A2 aufgefahren und hatte dort mitten auf der Autobahn gewendet, ehe es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Pkw kam. Bei dem Zusammenstoß wurden die beiden Insassen des anderen Fahrzeugs schwer verletzt. Auch der Angeklagte selbst, seine Frau und die beiden Kinder, die sich in seinem Wagen befanden, zogen sich Verletzungen zu.
Vor Gericht erklärte der Mann sein Fahrmanöver damit, dass ihn sein Navigationsgerät zum Wenden aufgefordert habe. Er warf zudem der Lenkerin des beteiligten Autos vor, sie habe ihn nach dem Unfall als Idioten bezeichnet. Sichtlich bewegt sagte er im Gerichtssaal: „Ich hätte gerne, dass ich aufwache und das alles ist nicht passiert.“
Das Gericht verurteilte den 42-Jährigen wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro. Der Angeklagte nahm das Urteil an, erklärte jedoch, die Geldstrafe nicht bezahlen zu können. Die beiden Insassen des beteiligten Fahrzeugs hatten im Verfahren je 1.000 Euro Teilschmerzengeld gefordert. Auch dieses Geld könne er nach eigenen Angaben nicht aufbringen. Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil keine Erklärung ab, wodurch es weiterhin nicht rechtskräftig ist.
Falschfahrten als wiederkehrendes Risiko auf Autobahnen
Geisterfahrten zählen zu den gefährlichsten Ereignissen im Straßenverkehr, da sie meist mit hoher Geschwindigkeit und wenig Reaktionszeit für die übrigen Verkehrsteilnehmer verbunden sind. Grundsätzlich entstehen solche Situationen häufig an Autobahnauffahrten, Knoten oder Rastplätzen, wenn Fahrzeuge versehentlich in die falsche Richtung auf die Fahrbahn einfahren. Navigationsgeräte können in bestimmten Situationen Fahrmanöver anzeigen, die im tatsächlichen Verkehrsgeschehen nicht sicher umsetzbar sind, etwa wenn eine Fahrbahnführung falsch erkannt oder eine Route kurzfristig neu berechnet wird. Für die Verkehrssicherheit bleibt dabei jedoch stets der Lenker verantwortlich, der Anweisungen eines Navigationssystems nicht ungeprüft übernehmen darf.
In der Rechtsprechung wird grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr regelmäßig dann angenommen, wenn ein Fahrfehler nicht bloß leicht nachlässig, sondern in besonderem Maß sorgfaltswidrig war und naheliegende Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer offensichtlich außer Acht gelassen wurden. Bedingte Haftstrafen sollen in solchen Fällen häufig eine Warnfunktion erfüllen, ohne dass eine tatsächliche Inhaftierung erfolgt, sofern es während einer festgelegten Probezeit zu keinen weiteren einschlägigen Verstößen kommt. Geldstrafen und Schmerzengeldforderungen bestehen davon unabhängig, richten sich jedoch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der verurteilten Person und können bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit in Raten oder durch Ersatzmaßnahmen wie gemeinnützige Arbeit beglichen werden.
Schmerzengeldforderungen von Unfallopfern werden in der Regel getrennt vom strafrechtlichen Verfahren behandelt, auch wenn sie im selben Prozess verhandelt werden können. Solche Teilforderungen dienen dazu, einen ersten Ausgleich für erlittene Verletzungen zu erwirken, während weitergehende zivilrechtliche Ansprüche mitunter in gesonderten Verfahren geklärt werden. Da das Urteil im vorliegenden Fall nicht rechtskräftig ist, bleibt der Ausgang des Verfahrens formal noch offen.
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Hinweis zur Faktenprüfung
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