Im Bereich der Gemeindegrenze zwischen Aistersheim und Weibern im Bezirk Grieskirchen ist eine Baurestmassendeponie geplant. Das Land Oberösterreich prüft derzeit, ob für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist. Laut Betreiber soll die Ablagerung von Baurestmassen ab 2028 beginnen. In beiden betroffenen Gemeinden regt sich Widerstand gegen das Vorhaben.
Kritik aus den Gemeinden Weibern und Aistersheim
Projektleiter Karl Krischke vom Baukonzern Swietelsky erklärt, dass auf der Deponie unter anderem Ethanit oder mineralische Fasern sowie Bodenaushübe abgelagert werden sollen, die mit Baurestmassen verschmutzt sind. Weiberns Bürgermeister Manfred Roithinger (ÖVP) spricht in diesem Zusammenhang von einem „Endlager für gefährliche Abfälle“. Aistersheims Bürgermeister Johann Stockinger (ÖVP) verweist darauf, dass bereits rund 5000 Fahrzeuge durch die Gemeinde fahren, und zwar direkt an Schulwegen und am Weg zum Kindergarten vorbei. Beide Gemeinden fordern eine umfassende und transparente Prüfung des Projekts.
Auch eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Lebenswerte Zukunft“ setzt sich gegen die geplante Deponie ein. Obmann Hermann Anzengruber kritisiert insbesondere den vorgesehenen Standort mitten im Grünland. Der betroffene Bereich ist aktuell als Grünland ausgewiesen. Die Bürgerinitiative hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet, Wolfgang Proksch vertritt die Gruppe in rechtlichen Fragen. Nach eigenen Angaben haben die Initiative und ihre Unterstützer bereits rund 20.000 Euro für Gutachten und anwaltliche Beratung aufgewendet. Als zusätzlichen Kritikpunkt nennen Gegner des Projekts den Zeitpunkt der Einreichung, die mitten im Sommer erfolgte.
Begrenzte Mitsprache der Gemeinden bei Deponieprojekten
Nach dem österreichischen Abfallwirtschaftsgesetz haben Gemeinden bei der Errichtung von Baurestmassendeponien nur begrenzte Mitsprachemöglichkeiten. Grundsätzlich handelt es sich bei solchen Vorhaben um Genehmigungsverfahren, die auf Landes- beziehungsweise Bundesebene abgewickelt werden. Kommunen können sich dabei zwar äußern und Bedenken einbringen, eine rechtlich bindende Entscheidungsbefugnis über Standort oder Umfang eines Projekts liegt jedoch üblicherweise nicht bei ihnen.
Ob für ein Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, hängt in der Regel von Kriterien wie der Größe der geplanten Anlage, der Art und Menge der vorgesehenen Abfälle sowie der Lage im Verhältnis zu Siedlungsgebieten, Gewässern oder schützenswerten Flächen ab. Eine solche Prüfung soll sicherstellen, dass mögliche Auswirkungen auf Umwelt und Anrainer vor einer endgültigen Genehmigung systematisch untersucht werden. Bei Projekten, die aus fachlicher Sicht als grenzwertig eingestuft werden, entscheiden die zuständigen Behörden im Einzelfall, ob eine solche Prüfung verpflichtend vorgeschrieben ist.
Baurestmassendeponien dienen allgemein der geordneten Ablagerung von Abfällen aus dem Bau- und Abbruchbereich, etwa von verunreinigtem Bodenaushub oder mineralischen Baustoffen, die nicht wiederverwertet werden können. Für Standortentscheidungen spielen dabei üblicherweise Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Grundwasserverhältnisse, Verkehrsanbindung und die Nähe zu Wohngebieten eine Rolle. Widerstand von Anrainern und Gemeinden gegen geplante Deponiestandorte ist bei vergleichbaren Vorhaben keine Seltenheit, da mit dem Betrieb solcher Anlagen häufig zusätzlicher Lastwagenverkehr sowie Bedenken hinsichtlich möglicher Umweltfolgen einhergehen.





