Landesverwaltungsgericht hebt Leerstandsabgabe-Bescheid in Ehrenhausen auf
Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat in einem Verfahren zur Leerstandsabgabe zugunsten eines Wohnungseigentümers in Ehrenhausen an der Weinstraße entschieden. Der Eigentümer muss keine Leerstandsabgabe entrichten.
Das Gericht stellte fest, dass der Eigentümer die betroffene Wohnung über Jahre hinweg vergeblich zu vermieten oder zu verkaufen versucht hatte und der Leerstand nicht auf Spekulationsabsichten zurückzuführen war. Der Bescheid der Gemeinde wurde daraufhin aufgehoben.
Abgabe in mehr als der Hälfte der steirischen Gemeinden
Derzeit erheben 188 der 285 steirischen Gemeinden eine Wohnungsleerstandsabgabe, weitere 192 heben eine Zweitwohnsitzabgabe ein. Jede Gemeinde kann eigenständig entscheiden, ob sie die Leerstandsabgabe einführt.
Reaktionen aus Kommunalverbänden und Politik
Martin Ozimic vom Gemeindebund Steiermark sieht Nachbesserungsbedarf beim bestehenden Gesetz. Kurt Wallner vom Städtebund Steiermark fordert, dass das Land die Umsetzbarkeit des Gesetzes juristisch prüft. Bürgermeister Friedrich Partl aus Gamlitz spricht sich ebenfalls für ein Nachschärfen der gesetzlichen Grundlage aus. Bürgermeister Johannes Zweytick aus Ehrenhausen äußerte sich zum Urteil.
Sowohl Gemeindebund als auch Städtebund lehnen eine Abschaffung der Abgabe ab. Die Grünen sprechen sich ebenfalls gegen eine Abschaffung aus und verlangen eine rasche Überarbeitung des Gesetzes.








