Gericht halbiert Vignettenstrafe nach Scheibenbruch auf 150 Euro

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Vignettenstrafe nach Scheibenbruch: Gericht halbiert Buße auf 150 Euro

Ein Autofahrer aus Vorarlberg verlor seine Klebevignette, als seine Windschutzscheibe zu Bruch ging. Die ASFINAG kontrollierte ihn anschließend auf der A14 ohne gültige Vignette und verhängte eine Strafe.

Das Landesverwaltungsgericht reduzierte die ursprüngliche Geldstrafe von 300 Euro auf 150 Euro. Als Begründung für die Strafmilderung wurde angeführt, dass der Autofahrer die Maut für die Vignette bezahlt hatte.

Wartezeit auf Ersatzvignette

Während er auf die Zusendung einer Ersatzvignette wartete, war der Lenker weiterhin auf der Autobahn A14 unterwegs – und damit ohne das vorgeschriebene Nachweisstück. Die Ersatzvignette hat er mittlerweile erhalten.

Grundsätzlich besteht bei einem Scheibenbruch die Möglichkeit, eine Ersatzvignette zu bestellen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.