Vignettenstrafe nach Scheibenbruch: Gericht halbiert Buße auf 150 Euro
Ein Autofahrer aus Vorarlberg verlor seine Klebevignette, als seine Windschutzscheibe zu Bruch ging. Die ASFINAG kontrollierte ihn anschließend auf der A14 ohne gültige Vignette und verhängte eine Strafe.
Das Landesverwaltungsgericht reduzierte die ursprüngliche Geldstrafe von 300 Euro auf 150 Euro. Als Begründung für die Strafmilderung wurde angeführt, dass der Autofahrer die Maut für die Vignette bezahlt hatte.
Wartezeit auf Ersatzvignette
Während er auf die Zusendung einer Ersatzvignette wartete, war der Lenker weiterhin auf der Autobahn A14 unterwegs – und damit ohne das vorgeschriebene Nachweisstück. Die Ersatzvignette hat er mittlerweile erhalten.
Grundsätzlich besteht bei einem Scheibenbruch die Möglichkeit, eine Ersatzvignette zu bestellen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.






