Gericht prüft Beschwerde gegen geplantes Energiewerk in Graz
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Müllverbrennungsanlage in Graz: Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit Beschwerde

In der Grazer Puchstraße ist das sogenannte „Energiewerk Graz“ geplant. Die Anlage soll Restmüll thermisch verwerten sowie Fernwärme und Strom erzeugen. Nun liegt der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Grundstücksnachbarin der geplanten Anlage ist die GAW Group um Jochen Pildner-Steinburg. Das Unternehmen hat Beschwerde eingelegt. Rechtsanwalt Clemens Strauß vertritt die Position der GAW Group in dem Verfahren.

Zweifel an ausreichender Müllmenge

Die GAW Group bezweifelt, dass genügend Grazer Restmüll für den Betrieb der Anlage vorhanden ist. Laut Strauß müssten demnach zusätzlich 50.000 bis 70.000 Tonnen Müll aus anderen Regionen nach Graz gebracht werden. Die GAW Group geht dabei von rund 10.000 zusätzlichen LKW-Fahrbewegungen pro Jahr aus. Dabei handelt es sich um Angaben und Berechnungen einer Prozesspartei.

Energie Graz, zuständig für das Projekt, prognostiziert hingegen, dass die anfallende Müllmenge bis 2030 auf rund 100.000 Tonnen anwachsen werde. Projektleiter Michael Hierzenberger vertritt das Vorhaben auf Seiten der Energie Graz. Derzeit werden in der bestehenden Anlage der Holding Graz in der Sturzgasse rund 90.000 Tonnen Rest- und Sperrmüll behandelt.

Gericht prüft Genehmigungsbescheid

Das Bundesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob die Beschwerde der GAW Group berechtigt ist oder der bestehende Genehmigungsbescheid für das Energiewerk Graz bestätigt wird. Kern der juristischen Auseinandersetzung ist unter anderem die Frage, ob Berechnungen zu Verkehr, Lärm und Luftschadstoffen neu bewertet werden müssen.