Landesverwaltungsgericht bestätigt Absage für Kraftwerk Kalserbach
Das Landesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Tiroler Landesregierung gegen das Kraftwerksprojekt am Kalserbach im Bezirk Lienz bestätigt. Die Beschwerde der Gemeinde Kals wurde abgewiesen.
Die Tiroler Landesregierung hatte dem Kraftwerksprojekt bereits 2024 aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Absage erteilt. Die Gemeinde Kals legte dagegen Beschwerde ein und befasste das Landesverwaltungsgericht. Dieses folgte der Argumentation der Landesregierung vollumfänglich.
Deutsche Tamariske als zentrales Schutzargument
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem zu großen Eingriff in die Natur, insbesondere für die Deutsche Tamariske. Die Pflanze wächst am Ufer des Kalserbachs, steht auf der Roten Liste der bedrohten Pflanzenarten und bildet dort laut Gericht eine der wenigen noch verbliebenen intakten Populationen im gesamten Ostalpenraum. Errichtung und Betrieb des Kraftwerks würden diese Population bedrohen.
Das geplante Kraftwerk hätte laut Landesverwaltungsgericht rund 10.000 Haushalte mit Strom versorgen können.
WWF begrüßt Entscheidung
Die Naturschutzorganisation WWF zeigte sich über das Urteil erfreut und forderte die Gemeinde Kals auf, die Kraftwerkspläne endgültig aufzugeben. WWF-Gewässerschutzexpertin Marie Pfeiffer erklärte: „Das Kalserbach-System zählt zu den letzten intakten Tamarisken-Lebensräumen der Ostalpen und ist für ein Kraftwerk die völlig falsche Adresse. Das Erkenntnis zeigt: Auch die Energiewende braucht klare ökologische Grenzen.“
Der Gemeinde Kals steht noch die Möglichkeit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof offen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








