Gericht weist Beschwerde ab: Bis zu 300 Kormorane am Bodensee dürfen geschossen werden
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Gericht bestätigt Abschuss-Genehmigung für Kormorane am Vorarlberger Bodenseeufer

Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat entschieden, dass Kormorane am Vorarlberger Bodenseeufer weiterhin bejagt werden dürfen. Eine Naturschutzorganisation war gegen die Abschuss-Genehmigung vorgegangen – ohne Erfolg.

Das Gericht bestätigte den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, der jährliche Abschüsse von bis zu 300 Kormoranen erlaubt. Die Beschwerde der Naturschützer blieb damit erfolglos.

Erhöhte Abschusszahl seit dem Vorjahr

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hatte die maximal zulässige Abschusszahl im vergangenen Jahr von 200 auf 300 Tiere angehoben. Die Abschüsse sollen laut Genehmigung dazu dienen, die übrigen Kormorane zu verscheuchen. Das Gericht stellte fest, dass der Vogelbestand durch die Maßnahmen nicht gefährdet werde.

Kormorane stehen grundsätzlich unter Schutz und sind auf der Roten Liste als stark gefährdet eingestuft. Seit 2001 brüten die Vögel am Vorarlberger Bodenseeufer im Bereich der unter Naturschutz stehenden Fußacher Bucht.

Gutachten zu Fischbestand und Baumschäden

Einem Gutachten zufolge entnehmen Kormorane dem Bodensee deutlich mehr Fische als die Berufsfischer. Dasselbe Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Kot der Vögel Bäume stärker schädigt als ein gezielter Rückschnitt einzelner Weiden. Nicht alle Bäume werden entastet; zurückgeschnitten werden laut den vorliegenden Angaben nur einzelne Weiden.

Politische Initiativen und Maßnahmen am deutschen Ufer

Landesrat Christian Gantner (ÖVP) hatte sich Anfang Juni für schärfere Maßnahmen gegen Kormorane ausgesprochen und sich diesbezüglich schriftlich an Bundesminister Norbert Totschnig (ÖVP) gewandt, um einen Vorstoß auf EU-Ebene anzuregen. Der Großteil der Kormorane am Bodensee lebt am deutschen Ufer. Dort wird im Rahmen eines länderübergreifenden Projekts erprobt, Kormoran-Nester mit Öl zu besprühen, um den Bruterfolg zu verringern.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.