Graz führt ab Herbst 2026 neues Reanimationsverfahren für Herzstillstand-Patienten ein

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Graz: Neue Reanimationsmethode an kardiologischen Zentren ab Herbst 2026

An den kardiologischen Zentren des LKH Graz und des LKH Graz II wird ab Herbst 2026 ein neues Verfahren zur Behandlung schwerer Herz-Kreislauf-Stillstände eingesetzt. Die Methode trägt den Namen extrakorporale kardiopulmonale Reanimation, kurz eCPR.

Kernstück der Therapie ist eine mobile Form der Herz-Lungen-Maschine, die sogenannte ECMO. Sie übernimmt vorübergehend die Funktion von Herz und Lunge. Die Maschine muss innerhalb einer Stunde nach dem Herz-Kreislauf-Stillstand in Betrieb sein.

Streng definierte Patientengruppe

Die eCPR kommt nicht für alle Betroffenen infrage. Sie ist ausschließlich einer kleinen, streng definierten Gruppe von Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand vorbehalten. Im Großraum Graz werden jährlich rund 300 Menschen reanimiert. Schätzungen zufolge erfüllen zwischen 6 und 11 Prozent davon die Voraussetzungen für eine eCPR – das entspricht rund 30 bis 36 Patienten pro Jahr.

Erfolgreicher Einsatz in der Testphase

Bereits während der Testphase wurde die Methode eingesetzt. Eine Patientin, die im Herz-Kreislauf-Stillstand unter laufender Reanimation in die Klinik eingeliefert worden war, konnte mit der eCPR-Therapie versorgt werden und das Krankenhaus anschließend gesund verlassen.

Simulation und Vorbereitung

Projektinitiatorin Tina Muhr leitet die kardiologische Intensivstation am LKH Graz II. Die Krankenhausträgergesellschaft KAGes bereitet die Einführung unter anderem mit dem Programm ChangeVision vor. Dabei werden seltene und hochkomplexe Notfallsituationen unter realistischen Bedingungen simuliert.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.