Im Ramschwagsaal in Nenzing läuft seit Dienstagvormittag die öffentliche mündliche Verhandlung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Reststoffkraftwerk der Firma Rondo Ganahl in Frastanz. Bei Bedarf wird die Verhandlung am Mittwoch fortgesetzt. Bereits am Montagabend hatten sich 400 bis 500 Menschen vor dem Saal zu einer Demonstration gegen das Projekt versammelt.
Verhandlung und politischer Widerstand gegen das Kraftwerk
Die Grünen Vorarlberg lehnen das Projekt in der derzeitigen Form ab. Das erklärte die Partei am Mittwoch in einer Aussendung. Grünen-Klubobmann Daniel Zadra hatte bereits am Dienstag in einer eigenen Aussendung mitgeteilt, dass Rondo als größter Gasverbraucher des Landes einen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen plant. Zadra erklärte, dass vor allem der Standort des geplanten Kraftwerks strittig sei. Er forderte zudem, dass die öffentliche Hand bei derartigen Projekten federführend beteiligt werden solle.
IV-Präsident Elmar Hartmann reagierte noch am selben Tag mit Kritik an den Grünen. In seiner Aussendung verwies er darauf, dass die Grünen auf Bundesebene eine gesetzliche Klimaneutralität bis 2040 verlangen.
Die Gemeindevertretung Frastanz hat sich bereits einstimmig gegen das Projekt ausgesprochen. Im laufenden UVP-Verfahren gingen insgesamt 194 Stellungnahmen ein.
Dimension und geplante Kapazitäten des Kraftwerks
Rondo Ganahl will für das Reststoffkraftwerk rund 110 Millionen Euro investieren. Die Anlage soll jährlich 160 Gigawattstunden Wärme und 60 Gigawattstunden Strom erzeugen. Im Normalbetrieb sollen dafür 82.000 Tonnen Brennstoff verbrannt werden, davon rund 12.000 Tonnen aus der eigenen Produktion des Unternehmens. Die UVP-Kundmachung nennt als Obergrenze eine Menge von 122.000 Tonnen Brennstoff pro Jahr.
Über die Genehmigung des Projekts entscheidet die Landesregierung als zuständige UVP-Behörde. Gegen eine Entscheidung der Landesregierung besteht ein Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht.
Ablauf und Zweck einer Umweltverträglichkeitsprüfung
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist grundsätzlich für Vorhaben vorgesehen, die aufgrund ihrer Größe oder ihrer möglichen Auswirkungen auf Umwelt, Anrainer oder Natur einer besonders eingehenden behördlichen Prüfung unterliegen. Im Zuge eines solchen Verfahrens werden Fachgutachten aus unterschiedlichen Bereichen eingeholt, etwa zu Luftschadstoffen, Lärm, Wasserhaushalt oder Verkehrsaufkommen. Die betroffene Öffentlichkeit erhält dabei die Möglichkeit, im Rahmen von Stellungnahmen ihre Bedenken oder Anmerkungen einzubringen.
Die öffentliche mündliche Verhandlung bildet üblicherweise einen zentralen Bestandteil eines solchen Verfahrens. Dabei werden die eingebrachten Stellungnahmen sowie die Gutachten der beigezogenen Sachverständigen erörtert. Projektwerber, Behördenvertreter, Sachverständige sowie Bürgerinitiativen oder Anrainer können an einer solchen Verhandlung teilnehmen und ihre jeweiligen Positionen darlegen. Je nach Umfang der zu klärenden Fragen kann sich eine solche Verhandlung über mehrere Tage erstrecken.
Am Ende eines UVP-Verfahrens steht ein behördlicher Bescheid, der ein Projekt entweder genehmigt, mit Auflagen versieht oder ablehnt. Gegen diesen Bescheid steht Beteiligten grundsätzlich der Rechtsweg zu den zuständigen Verwaltungsgerichten offen. In Verfahren dieser Art prüfen die Gerichte in der Regel, ob die Behörde die eingebrachten fachlichen und rechtlichen Aspekte korrekt bewertet hat.
Reststoffkraftwerke als Teil industrieller Energieversorgung
Reststoffkraftwerke werden in der Industrie üblicherweise eingesetzt, um Produktionsabfälle oder Reststoffe energetisch zu verwerten und gleichzeitig den Bedarf an Prozesswärme und Strom am jeweiligen Standort zu decken. Für energieintensive Betriebe kann eine solche Anlage eine Möglichkeit darstellen, den Einsatz fossiler Energieträger wie Erdgas zu reduzieren. Gleichzeitig sind mit der Verbrennung größerer Mengen an Brennstoff regelmäßig Fragen zu Emissionen, Transportaufkommen und Auswirkungen auf die unmittel








