In Vorarlberg sind im Schuljahr 2025/26 insgesamt 86 sogenannte „Alpenbefreiungen“ genehmigt worden, mit denen Kinder für einen Alpaufenthalt vom Unterricht freigestellt werden. Im Schuljahr davor waren es 73 Fälle, im Schuljahr 2023/24 wurden 56 solcher Befreiungen bewilligt. Zuständig für die Genehmigungen ist die Bildungsdirektion Vorarlberg.
Zahl der Befreiungen steigt seit Jahren
Die Entwicklung der vergangenen drei Schuljahre zeigt einen kontinuierlichen Anstieg der genehmigten Alpenbefreiungen. Von 56 Fällen im Schuljahr 2023/24 stieg die Zahl auf 73 im Folgejahr und zuletzt auf 86 im Schuljahr 2025/26. Die Bildungsdirektion bringt den jüngsten Anstieg möglicherweise mit einem späteren Beginn der Sommerferien in Verbindung.
Diese Zahlen bilden allerdings nicht die vollständige Realität ab. Sie umfassen ausschließlich jene Anträge, über welche die Bildungsdirektion selbst entscheidet. Anträge auf Befreiung für mehr als eine Woche fallen in ihre Zuständigkeit, während Schulen bei Anträgen für einen Zeitraum von bis zu einer Woche selbst entscheiden. Eine Übersicht über diese schulisch genehmigten Fälle liegt der Bildungsdirektion nicht vor. Die tatsächliche Zahl der Kinder, die für einen Alpaufenthalt vom Unterricht befreit werden, dürfte deshalb höher liegen als die genannten Werte.
Rechtliche Grundlage nach der Bildungsreform
Eine eigene gesetzliche Bestimmung für Alpenbefreiungen gibt es in Vorarlberg nicht mehr. Sie wurde mit dem Bildungsreformgesetz 2017 aufgehoben. Anträge auf Befreiung für einen Alpaufenthalt laufen seither über die allgemeinen Bestimmungen für ein Fernbleiben vom Unterricht aus einem begründeten Anlass. Trotz der weggefallenen speziellen Rechtsgrundlage werden entsprechende Anträge weiterhin von der Bildungsdirektion genehmigt.
Hintergrund der Befreiungen ist die Obsorgepflicht: Kinder müssen gemeinsam mit ihren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten auf die Alpe übersiedeln, wenn diese dort während der Alpsaison tätig sind. Die Landwirtschaftskammer Vorarlberg hält die Befreiungen für sinnvoll, führt zu den Fällen jedoch keine eigene Statistik.
Almwirtschaft und Schuljahr in Vorarlberg
Die Alpwirtschaft hat in Vorarlberg traditionell einen hohen Stellenwert. Während der Sommermonate ziehen zahlreiche Landwirtsfamilien mit ihrem Vieh auf die Alpen, um dort die Weideflächen zu nutzen. In vielen Fällen ist die gesamte Familie zeitweise auf der Alpe tätig, etwa für die Versorgung der Tiere, die Käseproduktion oder allgemeine Arbeiten auf der Alpe.
Grundsätzlich gilt in Österreich Schulpflicht, von der nur in begründeten Ausnahmefällen und mit behördlicher Genehmigung abgewichen werden darf. Ein Fernbleiben vom Unterricht aus einem begründeten Anlass muss beantragt werden und liegt im Ermessen der zuständigen Stelle. Je nach Dauer der beantragten Befreiung sind dabei entweder die einzelnen Schulen oder die Bildungsdirektion zuständig. Diese gestaffelte Zuständigkeit erklärt, warum es keine zentrale und vollständige Erfassung aller Alpenbefreiungen gibt.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







