Der Kärntner Landesrechnungshof hat sich erstmals einem externen Prüfungsverfahren unterzogen. Ein sogenanntes Peer Review, durchgeführt vom Stadtrechnungshof Wien und dem Sächsischen Rechnungshof, wurde am Dienstag präsentiert. Der Bericht bescheinigt dem Landesrechnungshof ein hohes fachliches und organisatorisches Niveau.
Ergebnisse der externen Begutachtung
Im Rahmen der Prüfung wurden mehrere Bereiche des Landesrechnungshofs untersucht: die rechtlichen Rahmenbedingungen, die strategische Planung, die Unabhängigkeit der Institution, die Personalwirtschaft, die Prüfungsplanung, die Qualitätskontrolle sowie die Öffentlichkeitsarbeit. In all diesen Feldern kamen die externen Prüfer zu positiven Einschätzungen.
Positiv bewertet wurden demnach die strategische Ausrichtung des Landesrechnungshofs, die fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Qualität der erstellten Prüfberichte, die vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie die öffentliche Wahrnehmung der Institution.
Neben der grundsätzlich positiven Bilanz sprach das Peer-Review-Team auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung aus. Dazu zählen mögliche Anpassungen bei den verfassungsrechtlichen Regelungen, die der weiteren Stärkung der Unabhängigkeit des Landesrechnungshofs dienen sollen. Die Empfehlungen sollen nun systematisch analysiert und in konkrete Maßnahmen überführt werden.
Bereits am Vortag der Präsentation fand in Klagenfurt am Wörthersee das erste Treffen einer neu gegründeten Arbeitsgruppe für Peer Reviews statt. Diese Arbeitsgruppe wird vom Kärntner Landesrechnungshof geleitet. An dem Treffen nahmen Vertreter des Kärntner Landesrechnungshofs, des Stadtrechnungshofs Wien, des Sächsischen Rechnungshofs, des slowenischen Rechnungshofs, von Audit Scotland sowie von EURORAI teil. EURORAI ist eine Vereinigung regionaler Rechnungshöfe aus Europa.
Gegenseitige Kontrolle unter Rechnungshöfen
Peer Reviews sind bei Rechnungshöfen und vergleichbaren Kontrollinstitutionen ein anerkanntes Instrument der Selbstvergewisserung. Dabei überprüfen Fachleute anderer, meist gleichrangiger Institutionen die Arbeitsweise einer Behörde nach einheitlichen fachlichen Maßstäben. Ziel ist es, sowohl Stärken sichtbar zu machen als auch Entwicklungspotenziale aufzuzeigen, ohne dass die geprüfte Institution dabei einer klassischen aufsichtsrechtlichen Kontrolle unterliegt.
Grundsätzlich stehen bei solchen Verfahren typischerweise ähnliche Themenfelder im Mittelpunkt: die gesetzliche Verankerung und Unabhängigkeit der Institution, die interne Organisation und Personalausstattung, die Methodik bei der Auswahl und Durchführung von Prüfungen sowie die Art und Weise, wie Ergebnisse kommuniziert werden. Die Unabhängigkeit gilt dabei international als zentrales Qualitätsmerkmal öffentlicher Rechnungshöfe, da sie die Grundlage für eine unbeeinflusste Kontrolle staatlichen Handelns bildet. Verfassungsrechtliche Regelungen zur Bestellung, Amtsdauer oder Weisungsfreiheit von Rechnungshofdirektorinnen und -direktoren spielen dabei häufig eine wichtige Rolle.
Der internationale Austausch zwischen Rechnungshöfen, wie er sich auch im Rahmen von EURORAI zeigt, dient dazu, fachliche Standards weiterzuentwickeln und voneinander zu lernen. Solche Netzwerke ermöglichen es regionalen und kommunalen Rechnungshöfen, die oft kleinere Strukturen als nationale Rechnungshöfe aufweisen, dennoch nach vergleichbaren methodischen Grundsätzen zu arbeiten und sich regelmäßig extern überprüfen zu lassen.





