Liechtenstein verhängt absolutes Feuerverbot wegen extremer Waldbrandgefahr

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Höchste Waldbrandgefahr: Liechtenstein erlässt absolutes Feuerverbot

Das Amt für Bevölkerungsschutz in Liechtenstein hat ein absolutes Feuerverbot im Freien erlassen. Gleichzeitig wurde die Waldbrand-Warnstufe 5 ausgerufen – die höchste Stufe der Skala. Auch in benachbarten Schweizer Kantonen und in Vorarlberg ist die Waldbrandgefahr derzeit erheblich.

Feuerverbot in Liechtenstein gilt sofort und unbefristet

Die liechtensteinische Regierung hat das Feuerverbot auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz und in Abstimmung mit Gemeindefeuerwehrkommandanten sowie Förstern erlassen. Es gilt mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres.

Verboten sind unter anderem Grillstellen, Holz- und Kohlegrills, Feuerschalen, Tonnen und andere Feuerstellen im Freien sowie benzinbetriebene Kochgeräte. Auch das Rauchen im Wald, das Wegwerfen von Zigaretten oder Zündhölzern, das Anzünden von Kerzen im Freien, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen sind untersagt. Gas- und Elektrogrills dürfen außerhalb der Wälder unter bestimmten Bedingungen weiterhin genutzt werden: mit ausreichend Bodenabstand auf festem, nicht brennbarem Untergrund, unter permanenter Aufsicht und mit genügend Abstand zu Wald und Wiese.

Das Amt für Bevölkerungsschutz gibt an, dass eine Entspannung der Lage erst nach intensiven Regenfällen zu erwarten ist. Bei Missachtung des Feuerverbots drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Auch Appenzell und Vorarlberg mit erhöhter Gefährdung

Die Kantone Appenzell Außerrhoden und Appenzell Innerrhoden haben jeweils Waldbrandgefahr-Stufe 4 von 5 ausgerufen. In beiden Kantonen gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe; zudem sind das Abbrennen von Raketen sowie das Steigenlassen von Glücks- und Wunschlaternen untersagt.

In Vorarlberg wurden bislang keine behördlichen Verordnungen erlassen. Andreas Amann, Vorstand des Forstwesens des Landes Vorarlberg, appelliert dennoch zur Vorsicht. Das Material am Waldboden sei zu 100 Prozent trocken. Feuer im Wald ist in Vorarlberg grundsätzlich verboten.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.