Ein 16 Jahre alter Mofa-Lenker ist im Bezirk Weiz schwer verletzt worden, nachdem er einem entgegenkommenden Pkw ausweichen musste. Der Jugendliche geriet dabei auf das Bankett, prallte gegen einen Durchlass und stürzte. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in das Uniklinikum Graz gebracht, wo Ärzte eine schwere Wirbelverletzung feststellten. Der Lenker des Pkw, der an der Unfallstelle nicht anhielt, ist der Polizei bislang nicht bekannt.
Ausweichmanöver auf dem Pirchaweg
Der Unfall ereignete sich kurz vor 16.00 Uhr im Bereich des Pirchaweges in Richtung Pircha. Der 16-jährige Mofa-Lenker war dort unterwegs, als ihm ein Pkw entgegenkam. Um eine Kollision zu vermeiden, wich der Jugendliche aus und geriet dabei auf das Bankett. Zu einer Berührung zwischen den beiden Fahrzeugen kam es nicht. Der 16-Jährige prallte in der Folge gegen einen Durchlass und stürzte von seinem Mofa.
Der Jugendliche wurde bei dem Sturz schwer verletzt. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn in das Uniklinikum Graz. Dort wurde eine schwere Wirbelverletzung diagnostiziert.
Fahndung nach dem Pkw-Lenker
Der Lenker des Pkw, der dem Mofa entgegengekommen war, konnte bislang nicht ausgeforscht werden. Die Polizeiinspektion Gleisdorf ersucht ihn, sich zu melden. Kontakt ist unter der Telefonnummer 059133/6264 möglich. Auch Zeugen des Unfalles werden von der Polizei gesucht.
Weiterer Unfall mit E-Scooter in Weiz
In der Oststeiermark kam es am selben Wochenende zu einem weiteren Verkehrsunfall mit einem Jugendlichen. Ein 14-jähriger E-Scooter-Lenker kollidierte am Samstagabend in Weiz in einem Kreuzungsbereich mit dem Pkw eines 69-Jährigen. Auch der 14-Jährige musste in das Uniklinikum Graz gebracht werden.
Ermittlungen nach Verkehrsunfällen mit unbekannten Beteiligten
Bei Verkehrsunfällen, bei denen ein beteiligtes Fahrzeug die Unfallstelle verlässt, ohne dass die Identität des Lenkers geklärt werden kann, ist die Polizei üblicherweise auf Zeugenhinweise angewiesen. Fahrzeugbeschreibungen, Kennzeichenfragmente oder Beobachtungen zum Fahrverhalten können in solchen Fällen zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Meldestellen wie die zuständige Polizeiinspektion nehmen entsprechende Hinweise entgegen und prüfen sie im Rahmen der Ermittlungen.
Grundsätzlich gilt bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden eine Pflicht zum Anhalten und zur Hilfeleistung sowie zum Austausch der Daten der Beteiligten. Ob und in welcher Form diese Pflichten im konkreten Fall eingehalten wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Polizeiinspektion Gleisdorf.







