Eine 17-jährige Mopedlenkerin ist am Samstag gegen 19.30 Uhr bei einem Sturz auf einer Kreuzung in Dornbirn leicht verletzt worden. Die Jugendliche war auf der Forachstraße in Richtung Rohrbach unterwegs und wollte im Kreuzungsbereich mit der Straße Rohrbach nach links abbiegen. Der Lenker eines Pkw, mit dem es zu keiner Berührung kam, setzte nach dem Vorfall seine Fahrt fort, ohne anzuhalten. Die Polizeiinspektion Dornbirn sucht nun nach Zeugen sowie nach dem unbekannten Autolenker.
Sturz beim Abbiegen in Dornbirn
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei nahm die 17-Jährige während ihres Abbiegevorgangs einen von rechts kommenden Pkw wahr. In der Folge kam sie zu Sturz. Zu einer Berührung zwischen dem Moped und dem Auto kam es dabei nicht. Die Jugendliche zog sich bei dem Sturz leichte Verletzungen zu, an ihrem Moped entstand Sachschaden.
Der Lenker des Pkw hielt nach dem Vorfall nicht an und setzte seine Fahrt fort. Die Polizeiinspektion Dornbirn ermittelt nun zu dem Unfallhergang und bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung. Gesucht wird zum einen der Lenker des bislang unbekannten Fahrzeugs, zum anderen werden Zeuginnen und Zeugen gebeten, sich zu melden, sofern sie Angaben zum Unfallhergang oder zu dem beteiligten Auto machen können. Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Dornbirn unter der Telefonnummer 059 133 8140 entgegen.
Fahrerflucht nach Verkehrsunfällen
Grundsätzlich sind Lenkerinnen und Lenker nach einem Verkehrsunfall mit Personen- oder Sachschaden verpflichtet, anzuhalten und an der Unfallstelle für die Klärung des Sachverhalts zur Verfügung zu stehen. Das gilt unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer direkten Kollision zwischen den beteiligten Fahrzeugen gekommen ist. Auch wenn ein Fahrzeug lediglich durch ein Ausweich- oder Fluchtverhalten an einem Unfall beteiligt war, kann eine Meldepflicht bestehen.
Bei Unfällen ohne Berührung der Fahrzeuge gestaltet sich die Aufklärung für die Ermittlungsbehörden erfahrungsgemäß schwieriger, da unmittelbare Spuren am zweiten Fahrzeug fehlen. In solchen Fällen sind Polizeidienststellen besonders auf Zeugenaussagen sowie auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, um Kennzeichen, Fahrzeugtyp oder weitere Details zum Unfallhergang zu klären. Öffentliche Aufrufe zur Mithilfe, wie sie auch im vorliegenden Fall erfolgt sind, gehören dabei zu den gängigen Mitteln der Ermittlungsarbeit bei ungeklärten Verkehrsunfällen.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







