Neue Pflicht-Assistenzsysteme für Neuwagen ab Juli 2026 in der EU
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Neue Sicherheitspflichten für Neuwagen in der EU ab 7. Juli 2026

Ab dem 7. Juli 2026 müssen neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge in der Europäischen Union zusätzliche verpflichtende Assistenzsysteme aufweisen. Die neuen Vorgaben erweitern die bereits seit 2024 geltenden Anforderungen.

Neue Pflichtausstattungen im Überblick

Zu den ab Juli verpflichtenden Systemen zählen ein erweitertes Notbremsassistenzsystem, das künftig auch Fußgänger und Radfahrer erkennt, ein Ablenkungs- und Konzentrationswarner sowie ein Notfall-Spurhalteassistent. Darüber hinaus werden die Anforderungen an den Kopfaufschlagschutz im Frontbereich der Fahrzeuge verschärft.

Bereits seit 2024 verpflichtende Systeme wie der intelligente Geschwindigkeitsassistent und der Unfalldatenspeicher bleiben weiterhin Standard.

ÖAMTC fordert Zuverlässigkeit im Alltag

Der ÖAMTC begrüßt die neuen Assistenzsysteme, knüpft diese Bewertung jedoch an eine Bedingung: Die Systeme müssten im Alltag zuverlässig funktionieren. Der Automobilclub weist darauf hin, dass Fehlalarme oder unnötige Eingriffe Autofahrerinnen und Autofahrer verunsichern könnten. Hersteller und Gesetzgeber seien daher gefordert, die Systeme laufend zu verbessern.