Notärzte warnen vor vermehrten Todesfällen durch geplante Schließung von elf Stützpunkten in Niederösterreich

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Elf der 32 Notarztstützpunkte in Niederösterreich sollen ab April nicht mehr in ihrer bisherigen Form weitergeführt werden. Als Ausgleich wird das Netz an sogenannten RTW-C-Standorten ausgebaut, an denen besonders qualifizierte Notfallsanitäter im Einsatz sind. Zu den Folgen dieser Umstellung haben Notärzte eine 16-seitige Risikoanalyse erstellt, die am Mittwoch von der Aktion Herzalarm Waidhofen an der Ybbs und der NÖ Plattform präsentiert wurde. Der Notarztstützpunkt in Waidhofen an der Ybbs zählt zu jenen Standorten, die von der geplanten Schließung betroffen sind.

Kritik an geplanter Schließung des Stützpunkts in Waidhofen

Mitautor der Risikoanalyse ist der Notarzt Alfred Lichtenschopf. In dem Papier wird unter anderem darauf verwiesen, dass Notfallsanitäter bestimmte medizinische Maßnahmen nicht durchführen dürfen, über die Notärzte verfügen. So dürfen Notfallsanitäter keine starken Schmerzmittel verabreichen und keine Intubationen vornehmen. Auch das ergänzend eingesetzte Telenotarztsystem, bei dem ein Notarzt per Video- und Datenverbindung zugeschaltet wird, kann laut der Analyse eine körperliche Untersuchung vor Ort nicht ersetzen.

Ein weiterer Punkt der Analyse betrifft die Eintreffzeiten: In Niederösterreich gibt es keine gesetzliche Vorgabe, innerhalb welcher Zeit ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) nach einem Alarm am Einsatzort eintreffen muss. Die Autoren der Risikoanalyse befürchten zudem technische Probleme beim Telenotarztsystem sowie in einigen Regionen deutlich längere Anfahrtswege von bis zu 30 Minuten. Auch eine mögliche Überlastung des NEF-Standorts Amstetten wird in dem Papier thematisiert. Lichtenschopf warnt in diesem Zusammenhang, dass die geplante Schließung aus seiner Sicht zu vermehrten Todesfällen führen werde.

Das Rote Kreuz weist demgegenüber darauf hin, dass bei kritischen Einsätzen auch künftig ein Notarzt alarmiert werde. Zudem sei es aufgrund der erweiterten Notfallkompetenz der Notfallsanitäter bereits gelungen, die Zahl der Notarzteinsätze um ein Drittel zu reduzieren. Bis spätestens 2030 sollen in Niederösterreich insgesamt 86 RTW-C-Standorte in Betrieb sein. Das Telenotarztsystem wurde nach Angaben aus dem Beitrag bereits von fünf weiteren Bundesländern getestet oder übernommen.

Aufgaben von Notärzten und Notfallsanitätern im Rettungsdienst

Im österreichischen Rettungswesen sind grundsätzlich mehrere Qualifikationsstufen im Einsatz. Notfallsanitäter übernehmen die Erstversorgung bei medizinischen Notfällen und verfügen über ein festgelegtes Set an Maßnahmen, das je nach Zusatzausbildung erweitert werden kann. Notärzte kommen zusätzlich bei besonders kritischen Einsätzen zum Einsatz, etwa wenn invasive Maßnahmen wie eine Intubation oder die Verabreichung bestimmter Medikamente notwendig werden. Üblicherweise entscheidet die Leitstelle anhand des gemeldeten Notfallbilds, welche Einsatzkräfte alarmiert werden.

RTW-C-Standorte sind Rettungsdienststandorte, an denen Fahrzeuge mit besonders geschulten Notfallsanitätern stationiert sind. Diese Sanitäter verfügen über erweiterte Kompetenzen, etwa im Bereich der Notfallmedikation, bleiben jedoch innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen für nichtärztliches Personal. Der Ausbau solcher Standorte wird in mehreren Bundesländern als Teil einer Weiterentwicklung der Notfallversorgung verfolgt, bei der die Verteilung zwischen Notarztstandorten und sanitätergestützten Einheiten neu organisiert wird.

Ergänzend dazu haben mehrere Bundesländer Telenotarztsysteme eingeführt. Dabei kann ein Notarzt von einer zentralen Stelle aus per Video- und Datenverbindung in einen laufenden Einsatz eingebunden werden, etwa um medizinische Entscheidungen zu unterstützen oder bestimmte Maßnahmen freizugeben. Ein solches System soll die Versorgung in der Fläche ergänzen, ersetzt jedoch grundsätzlich nicht in jedem Fall die persönliche Anwesenheit eines Arztes vor Ort. Die konkrete Ausgestaltung und der Einsatzbereich solcher Systeme unterscheiden sich je nach Bundesland und den dort geltenden organisatorischen Vorgaben.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.