Die ÖBB prüfen ein Alkoholkonsumverbot für die Bahnhöfe in Linz und Wels. Das Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur teilte dies am Mittwoch in einer Aussendung mit. Bundesweit gilt ein solches Verbot bereits an neun Standorten. Grundlage für die Überlegungen ist unter anderem, dass rund jede sechste sicherheitsrelevante Meldung an ÖBB-Bahnhöfen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum steht.
Prüfung für Linz und Wels
Die derzeitige ÖBB-Hausordnung untersagt bereits „übermäßigen“ Alkoholkonsum im Bahnhofsbereich. Für ein weitergehendes Verbot wäre jedoch eine Änderung dieser Hausordnung notwendig. Ob und in welcher Form dies für Linz und Wels umgesetzt wird, ist derzeit noch offen.
ÖBB-Sprecher Klaus Baumgartner stellte klar, worum es bei den Überlegungen konkret geht. Es handle sich um ein Verbot des Alkoholkonsums im Bahnhofsbereich selbst, nicht um ein generelles Alkoholverbot oder ein Verkaufsverbot. Der Erwerb von Alkohol in Geschäften bleibe demnach ebenso erlaubt wie die Konsumation in Gastronomiebetrieben.
Für eine Umsetzung sind laut den ÖBB Gespräche mit weiteren Stakeholdern notwendig, insbesondere mit den betroffenen Gemeinden und Bezirken. Diese Gespräche sollen unter anderem klären, wie ein Alkoholkonsumverbot flächenmäßig begrenzt werden könnte. Eine Entscheidung, für welche Bahnhöfe eine Ausweitung konkret infrage kommt, soll in den kommenden Monaten fallen. Fixe Kandidaten für ein solches Verbot gibt es nach aktuellem Stand noch nicht.
Zustimmung aus der Kommunalpolitik
Der Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) begrüßte die Pläne. Die Linzer Volkspartei fordere eine solche Maßnahme bereits seit Jahren, erklärte er. Auch der Welser Vizebürgermeister Gerhard Kroiß (FPÖ), der in Wels als Sicherheitsreferent fungiert, äußerte Zustimmung zu dem Vorhaben. Kroiß forderte darüber hinaus eine rigoros überwachte Einhaltung eines möglichen Verbots sowie eine ständige Präsenz der ÖBB Operative Services im Bahnhofsbereich.
Sicherheitskonzepte an Bahnhöfen
Bahnhöfe zählen grundsätzlich zu den öffentlich stark frequentierten Orten, an denen unterschiedliche Nutzergruppen aufeinandertreffen. Neben Reisenden nutzen auch Anrainer, Pendler und teilweise wohnungslose Personen die Infrastruktur als Aufenthaltsort. Die ÖBB Operative Services sind jener Unternehmensbereich, der grundsätzlich für Sicherheit und Ordnung an Bahnhöfen und in Zügen zuständig ist. Ihre Aufgaben reichen von der Kontrolle der Hausordnung bis zur Zusammenarbeit mit Polizei und lokalen Behörden.
Konsumverbote für Alkohol im öffentlichen Raum werden in Österreich üblicherweise über kommunale oder betriebliche Regelungen umgesetzt, etwa durch Verordnungen der Gemeinden oder durch die Hausordnung eines Betreibers wie der ÖBB. Solche Verbote zielen in der Regel nicht auf den Verkauf oder Konsum von Alkohol generell ab, sondern auf einen räumlich begrenzten Bereich, in dem verstärkt sicherheitsrelevante Vorfälle registriert werden. Die Umsetzung erfordert dabei meist eine klare Abgrenzung des betroffenen Areals, da unklare Grenzen die Kontrolle erschweren und zu Diskussionen über die Durchsetzbarkeit führen können.
Die Einbindung von Gemeinden und Bezirken bei derartigen Vorhaben ist ebenfalls ein gängiges Verfahren, da Bahnhofsvorplätze und angrenzende Flächen oft nicht ausschließlich im Zuständigkeitsbereich des Bahnbetreibers liegen. Eine abgestimmte Regelung zwischen Unternehmen und Kommune soll in solchen Fällen verhindern, dass ein Verbot am Bahnhofsgelände selbst wirkungslos bleibt, weil sich der Konsum lediglich in unmittelbar angrenzende Bereiche verlagert.







