Österreich: Längere Intervalle für Kfz-Überprüfungen ab 2027
Der österreichische Nationalrat hat eine Neuregelung für technische Fahrzeugüberprüfungen beschlossen. Ab 2027 verlängert sich der Zeitraum bis zur ersten Überprüfung nach der Erstzulassung eines Kraftfahrzeugs. Wirtschaftskammer und Autofahrerclubs äußern Kritik an der Reform.
Neues Überprüfungsintervall
Bisher musste das Kfz-Pickerl erstmals drei Jahre nach Erstzulassung erneuert werden. Künftig gilt eine Frist von vier Jahren. Das bisherige 3-2-1-Intervall wird auf ein 4-2-2-2-1-Intervall umgestellt. Die Kosten für eine Überprüfung beziffert Innungsmeister Walter Aigner von der Wirtschaftskammer Salzburg mit 80 Euro.
Kritik aus Wirtschaftskammer und Autofahrerclubs
Walter Aigner, zuständiger Innungsmeister der Fahrzeugtechniker in der Salzburger Wirtschaftskammer, bezeichnet die Neuregelung als nicht durchdacht. Er verweist darauf, dass Fahrzeuge in der Regel drei Jahre Garantie haben. Mängel, die bei einer Überprüfung nach vier Jahren festgestellt werden, könnten demnach nicht mehr über die Garantie abgewickelt werden.
Auch ÖAMTC und ARBÖ sind von der Gesetzesänderung nicht überzeugt. Gerald Kumnig, Generalsekretär des ARBÖ, erklärt, dass rund zehn Prozent der Fahrzeuge bereits in den ersten Jahren schwere Mängel oder sogar Mängel mit Gefahr in Verzug aufweisen. Bernhard Wiesinger, Leiter der Interessenvertretung des ÖAMTC, weist darauf hin, dass internationale Studien eine Korrelation zwischen reduzierter Begutachtungsdichte und dem Unfallgeschehen nahelegen. Für Österreich lägen dazu jedoch keine verlässlichen Untersuchungen vor.






