ÖVP Leobersdorf beendet Koalition wegen Streit um neun Hektar große Umwidmung

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die ÖVP Leobersdorf hat ihre Zusammenarbeit mit der Bürgerliste unter Ortschef Andreas Ramharter und der FPÖ beendet. Hauptgrund ist eine geplante Umwidmung eines neun Hektar großen Areals am Rande des Ortsgebietes im Bezirk Baden. Die Fläche soll als Bauland-Kerngebiet statt als Betriebsgebiet gewidmet werden. Ohne die ÖVP verfügen Bürgerliste und FPÖ im Gemeinderat von Leobersdorf über keine Mehrheit mehr.

Streit um Widmungskategorie eskaliert

Im Zentrum des Konflikts steht die Frage, welche Widmungskategorie für das betroffene Areal gelten soll. Nach dem niederösterreichischen Landesgesetz dürfen Betriebsgebiete maximal zwei Hektar groß sein. Bei einem Bauland-Kerngebiet gibt es hingegen keine Größenbeschränkung, diese Kategorie ist laut Gesetz eigentlich für Ortszentren vorgesehen. Peter Bosezky, Gemeinderat und ÖVP-Ortsparteiobmann in Leobersdorf, kritisiert die geplante Widmung als Bauland-Kerngebiet und spricht sich stattdessen für ein Betriebsgebiet mit maximal zwei Hektar aus. Die Erweiterung eines örtlichen Betriebs sei bereits seit zwei Jahren ein Thema.

Die ÖVP hatte seit der Gemeinderatswahl 2025 ein Arbeitsübereinkommen mit der Bürgerliste Zukunft Leobersdorf und der FPÖ. Im Gemeinderat verfügt die ÖVP über ein Mandat, die Bürgerliste Zukunft Leobersdorf über elf Mandate. Die FPÖ stellt zwei Gemeinderäte sowie den Vizebürgermeister. Ohne die Stimme der ÖVP kommen Bürgerliste und FPÖ auf keine Mehrheit mehr. Die Bürgerliste Jetzt verfügt ebenfalls über elf Gemeinderäte, die SPÖ über drei. Beide Fraktionen hatten sich bereits zuvor gegen die Umwidmungspläne ausgesprochen. Christian Husar, Gemeinderat der Bürgerliste Jetzt, gehört zu den Vertretern dieser Fraktion.

Die Umwidmungspläne werden derzeit im Land als Aufsichtsbehörde fachlich und rechtlich geprüft. Die nächste Gemeinderatssitzung in Leobersdorf ist für Ende September angesetzt. Über die Pläne war erstmals Mitte Juli berichtet worden.

Grenzen für den Bodenverbrauch in Niederösterreich

Der niederösterreichische Landtag hat vor drei Jahren strenge Grenzen zur Reduzierung des Bodenverbrauchs im Bundesland festgelegt. Ziel solcher Regelungen ist es grundsätzlich, die fortschreitende Versiegelung von Flächen einzudämmen und eine geordnete Siedlungsentwicklung zu sichern. Betriebsgebiete unterliegen seither einer klaren Größenobergrenze von zwei Hektar, während für Kerngebiete keine entsprechende Beschränkung besteht, da diese Kategorie ursprünglich auf die bauliche Verdichtung in Ortszentren zugeschnitten ist.

In der kommunalen Praxis kann diese unterschiedliche Behandlung von Widmungskategorien dazu führen, dass Gemeinden bei größeren Flächenbedarfen auf Kategorien zurückgreifen, die ursprünglich für andere Zwecke gedacht waren. Umwidmungen dieser Art unterliegen in Niederösterreich in der Regel einer Prüfung durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde, die sowohl fachliche als auch rechtliche Aspekte einer geplanten Änderung bewertet. Solche Verfahren sollen sicherstellen, dass örtliche Raumordnungspläne mit den übergeordneten landesgesetzlichen Vorgaben zum Bodenverbrauch im Einklang stehen.

Mehrheitsverhältnisse in Gemeinderäten

Arbeitsübereinkommen zwischen mehreren Fraktionen sind in niederösterreichischen Gemeinden ein gängiges Instrument, um auch ohne absolute Mehrheit einer einzelnen Partei stabile Mehrheiten im Gemeinderat zu organisieren. Solche Vereinbarungen beruhen üblicherweise auf einer gemeinsamen inhaltlichen Basis der beteiligten Fraktionen. Bricht eine Partei eine derartige Zusammenarbeit auf, wirkt sich das unmittelbar auf die bestehenden Mehrheitsverhältnisse aus, insbesondere wenn die verbleibenden Partner rechnerisch keine ausreichende Stimmenzahl mehr erreichen. In der Folge können einzelne Beschlüsse, etwa zu Widmungsfragen, neu zur Abstimmung stehen oder erneuter Verhandlung bedürfen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.