Ortsumfahrung Lorüns: Baustart frühestens 2031 – Grundsatzbeschluss lässt weiter auf sich warten

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die geplante Ortsumfahrung von Lorüns im Bezirk Bludenz lässt weiter auf sich warten. Obwohl das Land Vorarlberg bereits im Juli 2025 eine grundsätzliche Einigung mit dem Stand Montafon und den betroffenen Gemeinden bestätigt hatte, liegt der damals angekündigte Grundsatzbeschluss der Landesregierung bis heute nicht vor. Landesstatthalter Christof Bitschi (FPÖ) stellt nun einen Baustart rund um das Jahr 2031 in Aussicht.

Einigung ohne Beschluss

Im Zentrum des Projekts steht eine Verlegung der Montafonerstraße (L188) in Lorüns. Die Straße soll ortsnah zwischen Bahnlinie und Ill geführt werden. Für diese Variante müsste die Bahntrasse ein Stück in Richtung Ortschaft rücken, ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke ist dabei jedoch nicht vorgesehen.

Diese als „kleine Lösung“ bezeichnete Variante wurde bereits 2021 von der Gemeinde Lorüns gemeinsam mit dem Land entwickelt. Vier Jahre später, im Juli 2025, bestätigte das Land eine grundsätzliche Einigung mit dem Stand Montafon und den Gemeinden. Ein förmlicher Grundsatzbeschluss der Landesregierung, der damals in Aussicht gestellt wurde, ist bislang jedoch nicht gefasst worden.

Bürgermeister Andreas Batlogg zieht daraus eine nüchterne Bilanz: Bisher sei nichts in Richtung Planung passiert, sagt er. Im vergangenen Herbst sei der Gemeinde mitgeteilt worden, dass das Projekt erst nach Fertigstellung des Stadttunnels Feldkirch beginnen solle, der nach den Plänen des Landes 2030 fertiggestellt werden soll. Landesstatthalter Bitschi bezeichnet die Ortsumfahrung Lorüns als wichtiges Großprojekt und nennt einen möglichen Start um das Jahr 2031.

Budgetprüfung als Verzögerungsfaktor

Als Grund für die zeitliche Verschiebung verweist das Land auf die Reihenfolge der Infrastrukturvorhaben: Die Umsetzung der Umfahrung Lorüns könne demnach erst nach dem Stadttunnel Feldkirch erfolgen. Das Land hat im Zuge der Budgetkonsolidierung seine Infrastrukturprojekte insgesamt geprüft, wodurch sich zeitliche Abhängigkeiten zwischen einzelnen Vorhaben ergeben. Wann genau die Landesregierung den ausständigen Grundsatzbeschluss fasst und wann in Lorüns tatsächlich gebaut wird, ist derzeit offen. Bürgermeister Batlogg sagt, es stehe in den Sternen, ob er die Umfahrung noch als Bürgermeister erleben werde.

Straßenbau zwischen Bahn und Fluss

Grundsätzlich gehören Ortsumfahrungen zu den aufwendigeren Vorhaben im Straßenbau, wenn eine Gemeinde durch mehrere bestehende Infrastrukturen begrenzt ist. Verläuft eine Landesstraße wie im Fall der L188 zwischen einer Bahnlinie und einem Fluss, sind Trassenverschiebungen technisch und rechtlich besonders anspruchsvoll. Häufig müssen Bahnanlagen, Hochwasserschutz und Grundstücksverhältnisse gleichzeitig berücksichtigt werden, bevor konkrete Bauarbeiten beginnen können.

Bei Vorhaben, die von einem Land getragen werden, sind zudem politische Beschlüsse der Landesregierung erforderlich, ehe Planungsverfahren förmlich eingeleitet werden. Ein sogenannter Grundsatzbeschluss legt in der Regel fest, dass ein Projekt grundsätzlich umgesetzt werden soll, ohne bereits sämtliche Details wie Finanzierung oder Zeitplan endgültig zu fixieren. Erst danach folgen in der Praxis konkrete Planungsschritte, behördliche Verfahren und die Erstellung von Bauzeitplänen.

Große Infrastrukturprojekte eines Landes stehen zudem häufig in Konkurrenz zueinander, wenn Budgets begrenzt sind. In Phasen der Budgetkonsolidierung prüfen Gebietskörperschaften ihre Vorhaben regelmäßig auf Prioritäten und zeitliche Abfolge. Das kann dazu führen, dass einzelne Projekte zurückgestellt werden, bis andere, bereits weiter fortgeschrittene Vorhaben abgeschlossen sind. Ein Stadttunnel, der eine überregionale Verkehrsfunktion für eine größere Stadt erfüllt, wird dabei mitunter als vorrangig eingestuft gegenüber einer kleineren, örtlich begrenzten Umfahrung.

Für betroffene Gemeinden bedeutet eine solche Reihenfolge oft eine mehrjährige Wartezeit zwischen einer politischen Grundsatzeinigung und dem tatsächlichen Baubeginn. Diese Zeitspanne wird in der öffentlichen Wahrn

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.