Unterschiedliche Parkregeln in Ossiach sorgen für Verwirrung
Im Ortszentrum von Ossiach gelten auf engem Raum unterschiedliche Parkregelungen. Die Unterschiede zwischen einem gemeindeeigenen und einem privaten Parkplatz haben bereits zu Verwechslungen und Strafzahlungen geführt.
Zwei Parkplätze, zwei Betreiber, unterschiedliche Strafen
Auf dem Parkplatz vor dem Gemeindeamt gilt in einem Bereich eine gebührenfreie Kurzparkzone: Wer eine Parkuhr verwendet, kann dort bis zu zwei Stunden kostenlos parken. Im übrigen Teil desselben Parkplatzes ist nach 30 Minuten ein Parkticket erforderlich. Wenige Meter entfernt befindet sich ein privater Parkplatz, der einem gemeindeeigenen Parkplatz direkt gegenüberliegt. Die Parkgebühren sind auf beiden Plätzen gleich hoch.
Trotz vorhandener Hinweisschilder lösen Autofahrer regelmäßig Parkscheine am falschen Automaten. Die Folgen unterscheiden sich je nach Betreiber erheblich: Die Gemeinde Ossiach erhebt Parkstrafen von 25 Euro, das private Unternehmen APCOA verrechnet 70 Euro.
Urlauber wandte sich an den ORF
Ein Urlauber aus Oberösterreich berichtete, eine Parkstrafe erhalten zu haben. Er hatte vor der gebührenfreien Kurzparkzone und nicht innerhalb dieser geparkt. Der Vorfall veranlasste ihn, sich an den ORF Kärnten zu wenden.
Bürgermeister sieht keinen Handlungsbedarf
Bürgermeister Gernot Prinz (FPÖ) sieht keinen Anlass, die bestehende Beschilderung zu ändern. Er erklärte, bei Unklarheiten könnten sich Besucher jederzeit im Gemeindeamt informieren.








