Petition gegen Lärmbelästigung durch neue Glocke an Badner-Bahn-Station in Liesing

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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An der Badner-Bahn-Station Neu Erlaa in Liesing sorgt eine neu installierte Glocke für Unmut bei Anrainern. Die Anlage wurde als Sicherheitsmaßnahme auf Auflage der Eisenbahnbehörde MA 64 eingerichtet, um zu verhindern, dass Fahrgäste beim Queren der Gleise einen herannahenden Zug übersehen. Anrainerin Ivana G. hat gegen den Lärm der Glocke eine Petition gestartet, die mittlerweile 37 Nachbarn aus der Umgebung unterschrieben haben.

Beschwerden an der Kreuzung Triester Straße/Schimekgasse

Die betroffene Kreuzung liegt an der Triester Straße Ecke Schimekgasse. Dort quert die Badner Bahn den Straßenverkehr, ab Meidling wird die Strecke eisenbahnrechtlich eingestuft, da sie teilweise auf eigenem Gleiskörper verkehrt. Genau diese Einstufung war die Grundlage für die Installation der Glocke.

Bezirksvorsteher Gerald Bischof (SPÖ) zeigte sich von der schnellen Umsetzung der Maßnahme überrascht und fordert eine sofortige Lösung. Auch Bezirksrat Markus Fiala von der ÖVP Liesing unterstützt laut Angaben der Anrainer deren Anliegen.

Im Bescheid der MA 64 ist festgehalten, dass innerhalb der kommenden fünf Jahre weitere Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Dazu zählt auch ein Schranken beim Bahnübergang auf der Triester Straße. Die Glocke stellt somit offenbar eine vorgezogene beziehungsweise kurzfristig umgesetzte Einzelmaßnahme im Rahmen dieser Vorgaben dar.

Position der Wiener Lokalbahnen

Die Wiener Lokalbahnen verweisen auf die Vorgabe der MA 64 und erklären, dass die Glocke nicht leiser eingestellt werden könne, da sie über den Straßenverkehr hinweg deutlich hörbar sein müsse, um ihre Sicherheitsfunktion zu erfüllen. Aufgrund der Beschwerden aus der Nachbarschaft stehen die Wiener Lokalbahnen nach eigenen Angaben mit der MA 64 in Kontakt.

Die Behörde hat das Anliegen der Anrainer zur Prüfung an eine zuständige Gruppe weitergegeben. Ein Sachverständiger soll die Situation vor Ort begutachten. Wie lange diese Prüfung dauern wird, ist bislang nicht bekannt.

Sicherheitsauflagen an Bahnübergängen

Grundsätzlich unterliegen Kreuzungen zwischen Schienenverkehr und Straßenverkehr in Österreich strengen sicherheitstechnischen Vorgaben, sobald eine Strecke eisenbahnrechtlich eingestuft wird. Zuständige Behörden wie die MA 64 als Eisenbahnbehörde können in solchen Fällen bauliche oder technische Maßnahmen vorschreiben, um Gefahren für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren.

Akustische Warnsignale wie Glocken oder Läutwerke gehören dabei zu den gängigen Mitteln, um auf herannahende Fahrzeuge hinzuweisen, insbesondere an Übergängen ohne Schranken. Solche Signale müssen üblicherweise so ausgelegt sein, dass sie auch bei Umgebungslärm, etwa durch den Straßenverkehr, zuverlässig wahrgenommen werden können. Das kann in innerstädtischen und dicht besiedelten Bereichen zu Zielkonflikten zwischen Verkehrssicherheit und Lärmschutz für Anrainer führen.

Bauliche Lösungen wie Schranken oder Halbschranken gelten in der Regel als weitergehende Sicherheitsmaßnahme, deren Umsetzung jedoch meist einen längeren Planungs- und Bauvorlauf erfordert. Bescheide von Eisenbahnbehörden sehen daher häufig gestaffelte Fristen vor, innerhalb derer unterschiedliche Maßnahmen umzusetzen sind. Vorläufige Maßnahmen wie akustische Signale können in diesem Zusammenhang bereits vor Fertigstellung baulicher Lösungen in Betrieb genommen werden, um bestehende Sicherheitsauflagen zeitnah zu erfüllen.