Die Kärntner Polizei hat ihre Kontrollen von Elektro-Scootern verstärkt und geht dabei gezielt gegen manipulierte Geräte vor. Seit Anfang September sind dafür drei neue Rollenprüfstände im Einsatz, mit denen die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit der Fahrzeuge gemessen werden kann. Erlaubt sind für E-Scooter maximal 25 km/h. Bei den Kontrollen wurden jedoch wiederholt deutlich höhere Geschwindigkeiten festgestellt, in dieser Woche etwa ein Wert von 70 km/h.
Manipulierte Scooter auf Kärntens Straßen
Dieter Goritschnig von der Verkehrsinspektion berichtet, dass bei früheren Kontrollen bereits E-Scooter überprüft wurden, die technisch in der Lage sind, schneller als 80 km/h zu fahren. Möglich wird das durch eine Manipulation, bei der die Geschwindigkeit über eine bestimmte Tastenkombination am Handy oder direkt am Lenker des Scooters erhöht wird.
Wird bei einer Kontrolle eine derartige Überschreitung festgestellt, stellt die Polizei vor Ort keinen Strafzettel aus. Stattdessen wird ausnahmslos Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft erstattet, die den jeweiligen Fall weiterbearbeitet.
Hannes Micheler, stellvertretender Leiter der Kärntner Verkehrspolizei, nannte als Ziel der verstärkten Kontrollen die Verkehrssicherheit. Für die kommenden Wochen sind laut Polizei laufend weitere Schwerpunktkontrollen geplant. Bereits für das kommende Jahr ist zudem vorgesehen, dass jeder Bezirk und jede Stadt in Kärnten über mindestens einen eigenen Rollenprüfstand verfügt.
Technische Prüfung per Rollenprüfstand
Ein Rollenprüfstand ermöglicht es, die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs unter kontrollierten Bedingungen zu messen, unabhängig davon, welche Geschwindigkeit werkseitig vorgesehen war. Gerade bei E-Scootern lässt sich die Motorsteuerung bei manchen Modellen über Software-Einstellungen oder einfache Tastenkombinationen verändern, wodurch die eigentlich vorgeschriebene Drosselung aufgehoben wird. Solche Eingriffe sind technisch oft mit geringem Aufwand möglich, stehen jedoch im Widerspruch zu den gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten für diese Fahrzeugklasse.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h für E-Scooter orientiert sich an vergleichbaren Regelungen für andere Kleinfahrzeuge im Straßenverkehr und soll insbesondere im gemischten Verkehr mit Fußgängern und Radfahrern ein überschaubares Risiko gewährleisten. Werden diese Grenzwerte überschritten, verändert sich das Gefahrenpotenzial deutlich, etwa hinsichtlich Bremswegen, Reaktionszeiten und möglicher Unfallfolgen. Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft sind in Österreich das übliche Verfahren, wenn es um Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr geht, die über eine einfache Organstrafverfügung hinausgehen. Die Behörde prüft den Sachverhalt anschließend im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens und legt gegebenenfalls die weiteren rechtlichen Konsequenzen fest.







