Die Polizei hat am Freitagabend eine Schwerpunktaktion gegen die Autoposer-Szene in der Wiener Innenstadt durchgeführt. Im Zuge der Kontrollen auf der Rotenturmstraße wurden 44 Anzeigen erstattet und 21 Organmandate ausgestellt. Zudem stellten die Beamten 16 schwere Mängel aufgrund unerlaubter Umbauarbeiten an den kontrollierten Fahrzeugen fest.
Anzeigen wegen Lärm, Tempo, Alkohol und Suchtgift
Die Anzeigen wurden unter anderem wegen Lärmerregung, Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol- und Suchtgiftdelikten ausgesprochen. Neben der Polizei war auch der Magistrat der Stadt Wien an der Aktion beteiligt: Er erstattete 13 Anzeigen nach dem Wiener Reinhaltungsgesetz sowie weitere Anzeigen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Die Anzeigen nach dem ASVG stehen im Zusammenhang mit dem Besitz der teuren Fahrzeuge.
Anrainer beschweren sich seit einiger Zeit über nächtlichen Lärm in dem Bereich. Markus Lang vom Stadtpolizeikommando Innere Stadt sprach von einem spürbaren Verdrängungseffekt. Die Anrainer fordern ein Nachtfahrverbot in der Innenstadt, von dem Anrainer, Taxis, Busse und Einsatzfahrzeuge ausgenommen sein sollen. Bezirksvorsteher Markus Figl von der ÖVP unterstützt diese Forderung. Er erklärte, man prüfe derzeit alle Maßnahmen bis hin zu einem solchen Nachtfahrverbot.
Kontrollen als wiederkehrendes Instrument
Die Polizei führt derartige Schwerpunktaktionen regelmäßig durch. Solche Kontrollen richten sich grundsätzlich gegen Fahrzeuglenker, die durch überlautes Beschleunigen, unzulässige technische Umbauten oder auffällig schnelles Fahren in stark frequentierten Innenstadtbereichen negativ auffallen. Dabei kommen neben klassischen Verkehrskontrollen häufig auch technische Überprüfungen der Fahrzeuge zum Einsatz, etwa zur Feststellung nicht genehmigter Auspuffanlagen oder anderer Umbauten, die die Geräuschentwicklung erhöhen.
Bei festgestellten schweren Mängeln kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, bis die Fahrzeuge wieder in einen vorschriftsmäßigen Zustand gebracht wurden. Anzeigen nach Sozialversicherungs- oder Arbeitslosenversicherungsrecht ergeben sich in solchen Zusammenhängen üblicherweise dann, wenn Behörden im Rahmen der Kontrollen Hinweise auf ein Missverhältnis zwischen den finanziellen Verhältnissen einer Person und dem Wert des gefahrenen Fahrzeugs feststellen. Der Magistrat prüft in solchen Fällen eigenständig, ob sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten oder Ansprüche korrekt erfüllt wurden.
Diskussionen über nächtliche Fahrverbote in innerstädtischen Bereichen sind in vielen europäischen Städten ein wiederkehrendes Thema, wenn Anwohner durch Lärmbelastung betroffen sind. Ein Nachtfahrverbot mit Ausnahmen für Anrainer, Taxis, Busse und Einsatzfahrzeuge stellt dabei ein Instrument dar, das den Durchgangsverkehr in sensiblen Zeiträumen einschränken soll, ohne die grundlegende Erreichbarkeit für Bewohner und den öffentlichen Verkehr zu beeinträchtigen. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung solcher Verkehrsbeschränkungen liegt in der Regel bei den zuständigen Verkehrsbehörden und erfordert häufig eine Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner und jenen des allgemeinen Verkehrs.








