Privatkonkurs: Entschuldungsdauer auf fünf Jahre verlängert – Schuldenberater warnen vor Verfassungswidrigkeit

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Privatkonkurs: Entschuldungsdauer auf fünf Jahre verlängert – Kritik aus der Schuldenberatung

Die Entschuldungsdauer bei Privatkonkurs in Österreich beträgt seit Kurzem fünf Jahre. Bis vergangene Woche war es möglich, sich innerhalb von drei Jahren zu entschulden. Schuldenberatungen im ganzen Land fordern eine Rückkehr zur dreijährigen Frist.

Kritik an Ungleichbehandlung

Eike Grabher, Schuldenberater beim Institut für Sozialdienste (ifs), hält die neue Regelung für verfassungswidrig. Er sieht darin eine Benachteiligung von Verbrauchern gegenüber Unternehmern: Für Unternehmer gilt weiterhin eine Entschuldungsdauer von drei Jahren.

Grabher weist zudem auf eine spezifische Benachteiligung von Frauen hin. Mithaftende Partnerinnen oder Gattinnen, die für Schulden mithaften, die ihr Mann als Unternehmer aufgenommen hat, haben lediglich Zugang zur fünfjährigen Entschuldung – nicht zur kürzeren Frist, die für Unternehmer gilt.

Folgen für Betroffene

Laut Grabher verlieren von einem Privatkonkurs betroffene Personen Immobilien, Ersparnisse und das Fahrzeug. Für die gesamte Dauer der Entschuldung leben sie am Existenzminimum.

Grabher fordert neben einer Verkürzung der Entschuldungsfrist auch, Banken stärker bei der Kreditvergabe in die Pflicht zu nehmen. Schuldenberatungen in ganz Österreich schließen sich der Forderung an, die Entschuldungsdauer für Private wieder auf drei Jahre zu senken.