Das Land Tirol hat auf der Ötztaler Ache ein Raftingverbot verhängt. Grund dafür ist eine mögliche erhöhte bakterielle Belastung des Gewässers. Die Maßnahme wurde am späten Donnerstagnachmittag, dem 20. August 2026, in einer Aussendung bekanntgegeben. Menschen und Haustiere sollen demnach nicht in der Ötztaler Ache baden.
Erhöhte Keimzahlen in ersten Probeauswertungen
Seit Ende Juli wird im Gemeindegebiet von Sölden ununterbrochen Abwasser in die Ötztaler Ache eingeleitet. Auslöser waren Vermurungen, die vor drei Wochen die Kläranlage in Sölden außer Betrieb setzten. Seit Mitte der Woche liegen gewässerökologische Messergebnisse von Wasserproben aus der Ache vor. In die Untersuchung wurden zusätzliche mikrobiologische Parameter aufgenommen, die bei Standarduntersuchungen normalerweise nicht erhoben werden.
Erste Teilergebnisse dieser Untersuchung liegen seit Donnerstag vor. Sie deuten auf eine erhöhte bakterielle Belastung hin. Die endgültigen Ergebnisse der zusätzlichen mikrobiologischen Untersuchung stehen noch aus, aktuell handelt es sich lediglich um erste Probeauswertungen. Diese weisen erhöhte Keimzahlen auf. Tirols Gesundheitsdirektorin Theresa Geley ist mit dem Vorgang befasst.
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Auswirkungen auf das Trinkwasser in der Region zu erwarten. Baden und Wassersport in der Ache könnten den vorliegenden Teilergebnissen zufolge jedoch Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Als besonders gefährdet gelten Kinder, Menschen mit geschwächtem Immunsystem, ältere Menschen und Schwangere. Auch Hunde und andere Haustiere sollten nicht ins Gewässer gelassen werden und nicht daraus trinken.
Wer dennoch mit dem Wasser in Kontakt kommt, dem wird eine anschließende gründliche Reinigung der betroffenen Körperregionen und der Kleidung empfohlen. Zudem wird geraten, die Hände nach Wasserkontakt sorgfältig mit Seife zu waschen. Abseits der bakteriellen Belastung ergaben die Untersuchungen bisher keine weiteren Auffälligkeiten und keine gewässerökologisch kritische Belastung der Ache. Auch hinsichtlich sichtbarer Beeinträchtigungen des Gewässers wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.
Die Bezirkshauptmannschaft hat zusätzlich zum Raftingverbot ein Schifffahrtsverbot verhängt. Es gilt von der Brandachbrücke talauswärts. Von dem Verbot sind auch Kanufahrten umfasst.
Abwassereinleitung nach Ausfall einer Kläranlage
Grundsätzlich übernehmen Kläranlagen die Aufgabe, Abwasser aus Haushalten und Betrieben so weit zu reinigen, dass es ohne erhebliche Belastung in Flüsse oder Bäche eingeleitet werden kann. Fällt eine solche Anlage aus, etwa durch Naturereignisse wie Vermurungen, kann ungereinigtes oder nur teilweise gereinigtes Abwasser direkt in ein Gewässer gelangen. Dadurch steigt in der Regel die Konzentration von Bakterien und anderen Mikroorganismen im Wasser.
Bei vergleichbaren Vorgängen prüfen Behörden üblicherweise mit zusätzlichen mikrobiologischen Untersuchungen, ob von einem Gewässer eine gesundheitliche Gefahr für Menschen und Tiere ausgeht. Solche Analysen erfassen neben Standardparametern auch spezifische Keimarten, die auf eine fäkale Belastung hindeuten können. Erhöhte Keimzahlen werden von Gesundheitsbehörden häufig zum Anlass genommen, vorsorglich Bade- und Kontaktwarnungen auszusprechen, auch wenn die endgültige Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Das Ziel solcher Vorsichtsmaßnahmen ist es, insbesondere empfindliche Personengruppen vor einer möglichen Infektion zu schützen, bis eine gesicherte Einschätzung der Wasserqualität vorliegt.
Wassersportarten wie Rafting und Kanufahren bringen naturgemäß intensiven Körperkontakt mit dem Flusswasser mit sich, weshalb Behörden bei einem Verdacht auf erhöhte Keimbelastung häufig gezielt diese Aktivitäten vorübergehend einschränken. Trinkwasser wird demgegenüber in der Regel getrennt von Oberflächengewässern über eigene, meist deutlich strenger überwachte Quellen oder Aufbereitungssysteme bezogen, weshalb eine Belastung eines Flusses nicht zwangsläufig auch die Trinkwasserversorgung einer Region betrifft.








