Raser in Niederösterreich mit bis zu 116 km/h in 50er-Zone erwischt

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die Polizei in Niederösterreich hat am vergangenen Wochenende mehrere massive Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. In Wiener Neustadt wurden in der Nacht auf Montag kurz nach 23.30 Uhr zwei Autolenker auf der B17 in Richtung Norden mit 116 und 111 km/h in einer 50er-Zone gemessen. Betroffen sind ein 22-Jähriger aus Wiener Neustadt und ein 46-Jähriger aus dem Bezirk Bruck an der Leitha. Beiden Männern wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, ihre Fahrzeuge wurden beschlagnahmt. Die Polizei teilte den Vorfall am Montag mit.

Deutlich zu schnell in Wiener Neustadt und Trautmannsdorf

Gegen die beiden in Wiener Neustadt gestoppten Lenker folgen nun Anzeigen. Bereits am Samstag war es in Trautmannsdorf im Bezirk Bruck an der Leitha zu einem ähnlichen Fall gekommen: Ein 28-Jähriger wurde dort mit 93 km/h in einer 50er-Zone geblitzt. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, er wird der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt.

Kontrollen an der B20 in Annaberg

Ebenfalls am Samstag führte die Polizei entlang der B20 in Annaberg im Bezirk Lilienfeld Kontrollen durch. Dabei wurde ein Motorradlenker mit 92 km/h statt der erlaubten 50 km/h erwischt. Die Polizei verfolgte den 28-Jährigen und untersagte ihm die Weiterfahrt. Bei einer weiteren Kontrolle wurde ein 30-jähriger Autolenker mit 77 km/h im Ortsgebiet gemessen. Eine amtsärztliche Untersuchung ergab bei ihm zusätzlich eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel. Beide in Annaberg kontrollierten Männer stammen aus Wien und werden der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.

Konsequenzen bei erheblichen Tempoüberschreitungen

Grundsätzlich sieht die österreichische Rechtslage bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen empfindliche Sofortmaßnahmen vor. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 40 km/h oder mehr überschritten, kann die Polizei den Führerschein noch an Ort und Stelle vorläufig abnehmen. In besonders schweren Fällen ist zudem die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeugs möglich. Diese Maßnahmen dienen dazu, weitere Fahrten mit überhöhter Geschwindigkeit unmittelbar zu unterbinden, bis die zuständige Behörde über den Führerscheinentzug entscheidet.

Die endgültige rechtliche Bewertung solcher Vorfälle erfolgt in der Regel durch die Bezirksverwaltungsbehörde beziehungsweise Bezirkshauptmannschaft. Diese prüft im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens, welche Konsequenzen aus einer angezeigten Übertretung folgen. Dazu zählen üblicherweise Geldstrafen, die je nach Ausmaß der Überschreitung deutlich ausfallen können, sowie ein befristeter Entzug der Lenkberechtigung. Bei wiederholten oder besonders gravierenden Verstößen kann die Behörde auch eine Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung anordnen.

Auch der Verdacht auf Beeinträchtigung durch Suchtmittel im Straßenverkehr wird in Österreich amtsärztlich abgeklärt. Bestätigt sich eine solche Beeinträchtigung, drohen neben verwaltungsrechtlichen Sanktionen auch strafrechtliche Konsequenzen, abhängig von der Art der festgestellten Substanz und dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Die endgültige Beurteilung obliegt auch hier der zuständigen Behörde nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.