Raserei mit 225 km/h auf Westautobahn endete im Kreisverkehr – Lenker hatte keinen Führerschein

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

Dieses Thema Freunden empfehlen

Ein 39-jähriger Mann hat der Polizei in der Nacht auf Sonntag auf der Westautobahn im Flachgau eine Verfolgungsjagd geliefert. Der Mann war zeitweise mit 225 km/h bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h unterwegs und ignorierte mehrere Anhalteversuche der Beamten. Die Fahrt endete bei Salzburg-Mitte, als der Mann in einem Kreisverkehr gegen eine Leitplanke prallte.

Verfolgungsjagd von Wals bis Salzburg-Mitte

Einer Zivilstreife in Wals im Flachgau fiel der 39-Jährige kurz vor Mitternacht durch seine aggressive Fahrweise und stark überhöhte Geschwindigkeit auf. Als die Polizei versuchte, ihn anzuhalten, reagierte der Mann nicht und fuhr stattdessen auf die Westautobahn in Richtung Wien auf.

Auf der Autobahn beschleunigte der Mann auf 225 km/h, obwohl an dieser Stelle Tempo 100 gilt. Bei der Ausfahrt Salzburg-Mitte verließ er die Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 200 Kilometern pro Stunde. Im dortigen Kreisverkehr verlor er offenbar die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen die Leitplanke am Straßenrand.

Der 39-Jährige blieb bei dem Unfall unverletzt. Auch ein Beifahrer, der sich zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befand, wurde nicht verletzt. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann keinen Führerschein besitzt.

Das Fahrzeug, mit dem der Mann unterwegs war, ist ein Leasingfahrzeug. Aus diesem Grund konnte die Polizei das Auto nicht beschlagnahmen. Der Mann wird wegen mehrfacher Gefährdung der körperlichen Sicherheit bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.

Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei Verkehrsdelikten

Bei besonders schweren Verkehrsverstößen, etwa massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Fahrten ohne gültige Lenkberechtigung, sieht die österreichische Rechtslage grundsätzlich die Möglichkeit vor, das verwendete Fahrzeug vorläufig sicherzustellen. Diese Maßnahme setzt in der Regel voraus, dass die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker auch Eigentümerin oder Eigentümer des Fahrzeugs ist. Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, liegt das Eigentum jedoch bei der Leasinggesellschaft und nicht bei der Person, die das Fahrzeug nutzt. Eine Beschlagnahme des Fahrzeugs ist in solchen Fällen üblicherweise nicht ohne weiteres möglich, da damit auch die Rechte des eigentlichen Eigentümers berührt wären.

Fahren ohne gültigen Führerschein gilt in Österreich unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit als eigenständiger Verwaltungsstraftatbestand. Kommen dazu noch massive Geschwindigkeitsüberschreitungen und ein Missachten polizeilicher Anhaltezeichen, wie es bei Verfolgungsfahrten typischerweise der Fall ist, können mehrere Delikte gleichzeitig zur Anzeige gebracht werden. Die Gefährdung der körperlichen Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer wird dabei strafrechtlich bewertet und von der Staatsanwaltschaft geprüft. Ob und in welchem Umfang es zu einer Anklage kommt, entscheidet sich im weiteren Verfahren.