Bei einer Geburtstagsfeier in Frohnleiten im Bezirk Graz-Umgebung ist es am Samstagabend zu einem schweren Unfall mit einem Rennwagen gekommen. Ein 53-Jähriger wurde dabei schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich gegen 18.00 Uhr, nachdem für die Fahrten des Fahrzeugs eine Straße unerlaubt und ohne entsprechende Genehmigung abgesperrt worden war.
Rennwagen erfasst Mann bei Geburtstagsfeier
Im Rahmen der Feier war ein Straßenabschnitt gesperrt worden, damit ein Rennwagen dort mehrfach auf und ab fahren konnte. Der 32-jährige Lenker geriet dabei in einer Kurve auf das Bankett und verlor die Kontrolle über das Fahrzeug. Der 53-Jährige, der aus dem Bezirk Graz-Umgebung stammt, wurde vom Rennfahrzeug erfasst und gegen ein Holztor gedrückt.
First Responder und anwesende Gäste leisteten vor Ort Erste Hilfe. Ein Rettungshubschrauber wurde zum Einsatzort beordert und brachte den Verletzten in das LKH Graz. Wie sich im Zuge der Erhebungen zeigte, war der Verletzte stark alkoholisiert. Beim 32-jährigen Lenker des Rennwagens wurde hingegen keine Alkoholisierung festgestellt.
Das Rennfahrzeug war nicht für den Verkehr zugelassen. Der Lenker wurde von der Polizei angezeigt.
Genehmigungspflicht für Straßensperren
Grundsätzlich dürfen öffentliche Straßen in Österreich nicht eigenmächtig für private Veranstaltungen gesperrt werden. Für Straßensperren, etwa im Rahmen von Festen, Umzügen oder motorsportlichen Vorführungen, ist üblicherweise eine behördliche Genehmigung erforderlich. Zuständig sind je nach Straßenkategorie die Gemeinde oder die Bezirksverwaltungsbehörde. Im Genehmigungsverfahren werden in der Regel Sicherheitsauflagen festgelegt, etwa hinsichtlich Absperrmaßnahmen, Streckenführung oder der Anwesenheit von Rettungskräften. Fehlt eine solche Genehmigung, unterliegt die Nutzung der Straße weiterhin den allgemeinen Verkehrsvorschriften, unabhängig davon, ob Schaulustige oder Gäste anwesend sind.
Fahrzeuge, die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, etwa reinrassige Rennwagen, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Für solche Fahrzeuge fehlen typischerweise Zulassungsvoraussetzungen wie eine gültige Betriebserlaubnis, Beleuchtungseinrichtungen nach Straßenverkehrsrecht oder eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Kommt es dennoch zum Einsatz auf einer öffentlichen Straße, drohen verwaltungsrechtliche Konsequenzen, unabhängig davon, ob ein Unfall passiert oder nicht.
Bei Unfällen mit Beteiligung von alkoholisierten Personen wird im Zuge der polizeilichen Erhebungen üblicherweise sowohl beim Lenker als auch bei weiteren Beteiligten der Alkoholisierungsgrad festgestellt. Diese Feststellung dient der Klärung des Unfallhergangs und möglicher rechtlicher Konsequenzen, lässt für sich genommen jedoch keine Rückschlüsse auf eine Verantwortung für den Unfall zu.








