Im Pfändertunnel ist die seit Februar 2026 angekündigte Section Control am Montagmorgen, 7. September 2026, scharf gestellt worden. Damit werden im Zuge der laufenden Sicherheitsarbeiten am Tunnel erstmals Geschwindigkeitsübertretungen auf dem Streckenabschnitt geahndet. Bis zur Scharfstellung wurde niemand gestraft, obwohl die Radargeräte bereits mit Steuergeld geeicht und seit Monaten mit Hinweisschildern am Tunnel beworben worden waren.
Monatelanger Stillstand vor der Inbetriebnahme
Seit dem Frühjahr 2026 werden im Pfändertunnel die Sicherheitsanlagen auf den neuesten Stand gebracht. Während der Bauarbeiten ist eine Fahrspur gesperrt. Die Section Control war bereits im Februar 2026 präsentiert worden, blieb danach aber monatelang ohne rechtliche Grundlage. Die für den Betrieb notwendige Verordnung wurde vom Verkehrsministerium lange nicht erlassen und war erst Anfang August 2026 fertiggestellt und veröffentlicht. Der eigentliche Rechtstext der Verordnung umfasst lediglich zwei Paragraphen. Nach deren Fertigstellung verging noch ein weiterer Monat, bis die Messungen tatsächlich begannen.
Das Verkehrsministerium erklärte dazu, dass eine solche Verordnung eine gewisse Vorlaufzeit und einen erforderlichen Koordinierungsprozess benötige. Der Verfassungsgerichtshof hat in der Vergangenheit gewisse Hürden für die Einrichtung von Section Control eingezogen. Demnach muss begründet werden, warum eine Strecke besonders gefährlich ist, bevor eine solche Geschwindigkeitskontrolle rechtlich zulässig ist.
Die Anlage im Pfändertunnel ist ohnehin nur befristet im Einsatz. Sie wird in knapp einem Monat wieder abgebaut, sobald die Arbeiten an der Tunnelanlage abgeschlossen sind und die zweite Fahrspur wieder freigegeben wird.
Dauerhafte Kontrolle am Arlberg als Vergleichsfall
Anders stellt sich die Situation im Arlbergtunnel auf der S16 dar, wo bereits seit 2018 eine ständige Section Control in Betrieb ist. Der Arlbergtunnel gilt als längster Straßentunnel Österreichs und wird mit Gegenverkehr geführt. Dort kam es immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern, was seinerzeit mit ein Grund für die dauerhafte Einrichtung der Geschwindigkeitskontrolle war.
Rechtliche Voraussetzungen für Section Control
Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Section Control an bestimmte rechtliche Vorgaben geknüpft. Eine Behörde muss nachweisen, dass ein Streckenabschnitt ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweist, etwa durch Unfallhäufigkeit, bauliche Besonderheiten oder Verkehrsführung wie Gegenverkehr in Tunnelanlagen. Erst auf dieser Grundlage kann eine Verordnung erlassen werden, die den Betrieb der Anlage rechtlich absichert. Diese Verordnung regelt insbesondere den betroffenen Streckenabschnitt sowie die zulässige Geschwindigkeit, deren Einhaltung kontrolliert wird. Die technische Umsetzung mittels geeichter Radar- oder Kamerasysteme kann dabei bereits vor Abschluss des rechtlichen Verfahrens erfolgen, wie es auch im Fall des Pfändertunnels geschehen ist. Ohne die entsprechende Verordnung darf eine Anlage jedoch nicht scharf gestellt werden, selbst wenn sie technisch betriebsbereit ist.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.







