St. Lamprecht darf sich seit dieser Woche offiziell „Luftkurort“ nennen. Die steirische Gemeinde hat damit eine Anerkennung erhalten, für die zuvor umfangreiche fachliche Prüfungen notwendig waren.
Offizielle Auszeichnung für St. Lamprecht
Für die Anerkennung als Luftkurort muss eine Gemeinde mehrere Anforderungen erfüllen. Dazu zählen unter anderem einwandfreies Trinkwasser, eine Apotheke sowie ein Park oder eine Promenade. Entscheidend für die Anerkennung sind zudem Gutachten, die die Heilwirkung des Klimas belegen.
Zu diesen Gutachten gehören ein schalltechnisches Gutachten, Luftgüte-Gutachten sowie ein Klimagutachten zum Bioklima. Die entsprechenden Messungen werden teilweise über ein ganzes Jahr hinweg durchgeführt und aufgezeichnet. Anschließend werden die Gutachten vom Land und von einem medizinischen Sachverständigen geprüft. Florian Weihs, der bei der Gesundheitsabteilung des Landes Steiermark tätig ist, war in diesen Prüfprozess eingebunden.
Bürgermeister Fritz Sperl sieht in der Auszeichnung eine Chance, den Gesundheitstourismus in St. Lamprecht weiter auszubauen. Er will die Anerkennung nutzen, um in konkrete Projekte zu investieren.
Voraussetzungen für Kurorte in der Steiermark
Grundsätzlich ist die Anerkennung als Luftkurort in Österreich an ein mehrstufiges Prüfverfahren gebunden, das über Jahre dokumentierte Daten verlangt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob das örtliche Klima nachweislich gesundheitsfördernde Eigenschaften besitzt. Dafür werden unter anderem Luftqualität, Lärmbelastung und bioklimatische Bedingungen systematisch erfasst.
Üblicherweise fließen in solche Verfahren auch infrastrukturelle Kriterien ein, etwa die Versorgung mit sauberem Trinkwasser, medizinische Grundversorgung durch eine Apotheke sowie Erholungsflächen wie Parkanlagen oder Promenaden. Diese Kombination aus naturräumlichen und infrastrukturellen Faktoren soll sicherstellen, dass eine als Kurort ausgezeichnete Gemeinde tatsächlich geeignete Bedingungen für Erholungssuchende und Gäste mit gesundheitlichen Anliegen bietet.
Die Prüfung der eingereichten Gutachten erfolgt in der Regel durch Landesbehörden gemeinsam mit medizinischen Sachverständigen, um eine fachlich fundierte Einschätzung der klimatischen und gesundheitlichen Wirkung zu gewährleisten. Für Gemeinden kann eine solche Anerkennung ein Ansatzpunkt sein, um touristische Angebote gezielt im Bereich Gesundheit und Erholung weiterzuentwickeln.







