Im Bezirk Liezen gilt seit 1. April 2026 eine bundesländerübergreifende Kooperation mit Oberösterreich zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Hintergrund ist die im vergangenen Jahr abgesagte Errichtung eines Leitspitals in der Region. Patientinnen und Patienten aus dem Ausseerland werden im Rahmen der Vereinbarung im Salzkammergut Klinikum Bad Ischl mitversorgt, das Land Steiermark zahlt dafür jährlich 550.000 Euro.
Vertraglich geregelte Versorgung in Bad Ischl
Patientinnen und Patienten aus dem Bezirk Liezen haben einen vertraglich garantierten Anspruch auf Behandlung im Salzkammergut Klinikum Bad Ischl. Die meisten Patienten aus Bad Aussee werden derzeit in der Unfallchirurgie behandelt. Christian Dopler, ärztlicher Direktor des Klinikums, erklärte, die Kooperation laufe zufriedenstellend und die Patientenströme entsprächen den Erwartungen. Nach seinen Angaben ist durch die Zusammenarbeit keine Verlängerung der Wartezeit entstanden.
Bernhard Schachner, Bürgermeister von Stainach-Pürgg und Mitglied der ÖVP, berichtet dagegen von negativen Rückmeldungen aus der Bevölkerung. Er nennt unter anderem Abweisungen als Problempunkt, ohne dass dazu konkrete Zahlen oder Fälle vorliegen. Aus seiner Sicht wachse in der Bevölkerung zunehmend ein Bewusstsein für die veränderte Versorgungssituation.
Offene Zukunft eines möglichen Standorts
Das für ein Leitspital vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum der KAGes und verfügt über eine Sonderwidmung, die ausschließlich die Nutzung für ein Krankenhaus zulässt. Ob dort tatsächlich ein Leitspital entstehen wird, ist derzeit offen. Schachner hofft nach eigenen Angaben darauf, dass diese Option aufrechterhalten bleibt. Sollte das Grundstück nicht entsprechend bebaut werden, müsste die Sonderwidmung nach seinen Angaben wieder in eine Freilandwidmung zurückgeführt werden, was mit einem Wertverlust verbunden wäre. Ein gesicherter Zeitplan für eine solche Entwicklung liegt nicht vor.
Kooperationen zwischen Krankenhausträgern über Ländergrenzen hinweg
Grundsätzlich sind länderübergreifende Versorgungsvereinbarungen im österreichischen Gesundheitswesen kein ungewöhnliches Instrument, insbesondere in Regionen nahe einer Bundesländergrenze. Solche Kooperationen sollen sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten auch dann wohnortnah versorgt werden können, wenn das nächstgelegene geeignete Krankenhaus formal in einem anderen Bundesland liegt. Dafür werden in der Regel vertragliche Regelungen zwischen den zuständigen Trägern getroffen, die sowohl die medizinische Versorgung als auch die finanzielle Abgeltung zwischen den beteiligten Ländern festlegen.
Für die beteiligten Kliniken bedeutet eine solche Zusammenarbeit üblicherweise eine zusätzliche Auslastung bestehender Kapazitäten, etwa in Fachbereichen wie der Unfallchirurgie. Aus Sicht der Träger kann dies dazu beitragen, spezialisierte Abteilungen wirtschaftlich und personell stabiler zu betreiben, da eine größere Zahl an Behandlungsfällen zusammengeführt wird. Für Patientinnen und Patienten aus der ursprünglich mitversorgten Region kann sich dadurch allerdings der gewohnte Anfahrtsweg verändern, wenn die nächstgelegene Versorgungseinrichtung nicht mehr im eigenen Bundesland liegt.
Die Planung von Krankenhausstandorten unterliegt in Österreich zudem langfristigen strukturellen Vorgaben der Länder, die unter anderem Fahrzeiten, Bevölkerungsdichte und die Verteilung medizinischer Fachrichtungen berücksichtigen. Entscheidungen über neue Standorte oder deren Absage betreffen daher in der Regel nicht nur einzelne Gemeinden, sondern die Versorgungsstruktur einer ganzen Region über mehrere Jahre hinweg. Flächen, die für ein Krankenhaus gewidmet wurden, bleiben in solchen Fällen häufig zunächst ungenutzt, bis eine endgültige Entscheidung über ihre weitere Verwendung getroffen wird.







