Tiroler Landesregierung erlässt Verordnung zur Vergrämung und Besenderung eines Bären im Bezirk Landeck
Die Tiroler Landesregierung hat am Donnerstag eine Verordnung zur Vergrämung unter bestimmten Voraussetzungen sowie zur Besenderung eines Bären im Bezirk Landeck erlassen. Die Verordnung wurde am Freitag kundgemacht und trat in Kraft.
Im betroffenen Gebiet rund um Nauders und mehreren Jagdgebieten sind für die Dauer von acht Wochen, bis einschließlich 26. August, verschiedene Maßnahmen erlaubt.
Erlaubte Maßnahmen
Zu den zulässigen Vergrämungsmaßnahmen zählen Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen sowie der Einsatz von Gummigeschossen oder Knallkörpern. Ziel ist es, das Tier abzuschrecken und ihm zu zeigen, dass die Nähe zu Menschen unangenehm oder gefährlich ist, ohne es zu verletzen oder zu töten.
Ebenfalls erlaubt ist eine Besenderung des Bären. Dabei wird das Tier zunächst aus sicherer Entfernung betäubt, anschließend wird ein GPS- oder Funkhalsband angebracht.
Hintergrund
Seit März wurde im Bezirk Landeck acht Mal ein Bär nachgewiesen. Einem Sprecher des Landes zufolge handle es sich mit höchster Wahrscheinlichkeit um dasselbe Tier, ein DNA-Nachweis zur abschließenden Bestätigung steht jedoch noch aus. Ende Juni wurde auf einer Alm im Gemeindegebiet von Nauders ein Schaf gerissen. Ob der Bär dafür verantwortlich ist, war zum Zeitpunkt der Verordnung noch nicht abschließend geklärt, da die Auswertung der Haarproben noch ausstand.
Das Land Tirol betont, es gebe derzeit keinen Hinweis darauf, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsgebiet nähern würde. Die Monitoring-Maßnahmen werden unter Einbindung der Jägerschaft intensiviert. Die Bevölkerung ist aufgerufen, Sichtungen zu melden.








