Tirol: Polizei kontrolliert E-Scooter nach neuen Vorschriften
In Tirol führt die Polizei schwerpunktmäßige Kontrollen von E-Scootern durch. Im Mittelpunkt der Überprüfungen stehen die zulässige Höchstgeschwindigkeit sowie mögliche Alkoholisierung der Lenker.
Hintergrund sind strengere Vorschriften für E-Scooter, die seit 1. Mai 2026 in Österreich gelten.
Neue Vorschriften seit Mai 2026
Seit diesem Zeitpunkt gilt für E-Scooter eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Die Fahrzeuge müssen zudem mit Licht vorne und hinten, Reflektoren vorne, hinten und seitlich, einer funktionierenden Bremse, einer Klingel oder Hupe sowie mit Blinkern an den Lenkerenden ausgestattet sein. Für Fahrerinnen und Fahrer unter 16 Jahren besteht Helmpflicht. Zudem wurde die Promillegrenze von zuvor 0,8 auf nun 0,5 Promille gesenkt.
Kontrollen mit mobilem Rollenprüfstand
Zur Geschwindigkeitsmessung setzt die Polizei einen mobilen Rollenprüfstand ein. Wolfgang Weninger, stellvertretender Leiter der Tiroler Landesverkehrsabteilung, erklärte, dass der Großteil der kontrollierten E-Scooter dabei die zulässigen 25 km/h erreicht. Bei den Kontrollen wurden jedoch auch Geräte festgestellt, die bis zu 75 km/h erreichen können. Der bislang höchste bei einer Kontrolle gemessene Wert lag laut Weninger bei 68 km/h.
Weninger wies zudem darauf hin, dass viele E-Scooter über eine Tastenkombination an den Blinkern in einen gedrosselten „Polizeimodus“ versetzt werden können. Diese Möglichkeit, den Fahrmodus umzuschalten, sei nicht legal. Für die Beurteilung zähle stets der höchste technisch erreichbare Geschwindigkeitswert.
Mehr als 70 alkoholisierte Lenker aus dem Verkehr gezogen
Seit Jahresbeginn 2026 wurden in Tirol mehr als 70 alkoholisierte E-Scooter-Lenker aus dem Verkehr gezogen.
Steigende Nachfrage nach zugelassenen Modellen
Im Handel wird seit Mai eine steigende Nachfrage nach Zubehör sowie nach E-Scootern mit Straßenzulassung verzeichnet. Zugelassene Modelle verfügen über eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Maximalleistung von 600 Watt.
Der Verkauf schnellerer E-Scooter ist weiterhin legal. Laut Weninger dürfen diese jedoch nicht auf Straßen mit öffentlichem Verkehr genutzt werden. Für den Einsatz solcher Geräte sei eine Rennstrecke oder ein privater, abgezäunter Bereich erforderlich.







