Vermisste Israelinnen in Wien eigenständig ausgereist – keine Hinweise auf Gewaltverbrechen

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Zwei israelische Touristinnen, die in Wien als vermisst gemeldet worden waren, haben Österreich eigenständig verlassen. Das teilte die Landespolizeidirektion Wien am Freitagabend mit. Nach derzeitigen Ermittlungserkenntnissen gebe es keine Hinweise auf ein Gewaltverbrechen.

Bei den beiden Vermissten handelt es sich um eine 50-jährige Mutter und ihre 23-jährige Tochter. Sie waren über Prag nach Wien gereist und wurden zuletzt am 7. August 2026 in einer Unterkunft im Bezirk Margareten gesehen.

Intensive Suche nach den Frauen aus Israel

Eine Woche lang wurde intensiv nach den beiden Frauen gesucht. Ein Rückflug nach Israel war für Dienstag gebucht, den die beiden jedoch nicht antraten. Bei einer polizeilichen Nachschau stellte sich zudem heraus, dass das gebuchte Zimmer leer war.

Die israelische Botschaft wandte sich in dieser Zeit über soziale Netzwerke und per Presseaussendung an die Öffentlichkeit und bat um Hinweise zum Verbleib der beiden Frauen. An den Ermittlungen waren mehrere Stellen beteiligt: das Landeskriminalamt Wien, das Bundeskriminalamt, die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie das Landesamt Staatsschutz und Extremismusbekämpfung Wien. Auch israelische und weitere internationale Sicherheitsbehörden wirkten an der Aufklärung des Falls mit.

Am Freitagabend teilte die Landespolizeidirektion Wien schließlich mit, dass die beiden Frauen Österreich eigenständig verlassen haben. Weitergehende Angaben zu den Umständen wurden von der Polizei nicht gemacht.

Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden bei Vermisstenfällen

Bei Vermisstenmeldungen im Ausland arbeiten Polizeidienststellen üblicherweise eng mit den zuständigen Vertretungen des Heimatlandes der betroffenen Personen zusammen. Botschaften können in solchen Fällen Öffentlichkeitsarbeit leisten, etwa durch Aufrufe in sozialen Netzwerken, um zusätzliche Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten.

Die Einbindung mehrerer Behördenebenen, wie sie in diesem Fall mit Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt und Staatsschutzstellen erfolgte, ist bei Vermisstenfällen mit internationalem Bezug nicht unüblich. Grundsätzlich prüfen Ermittlungsbehörden bei ungeklärtem Verbleib von Personen zunächst verschiedene mögliche Szenarien, darunter auch die Möglichkeit einer Straftat. Erst im Verlauf der Ermittlungen lässt sich in der Regel feststellen, ob es sich um eine selbstständige Ortsveränderung der vermissten Person handelt oder ob tatsächlich ein Verbrechen vorliegt.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn vermisste Personen ausländische Staatsangehörige sind oder ein grenzüberschreitender Bezug besteht, etwa durch Reiserouten wie im vorliegenden Fall über Prag nach Wien. Solche internationalen Kooperationen sollen helfen, Informationen rascher auszutauschen und mögliche Aufenthaltsorte in mehreren Ländern gleichzeitig zu prüfen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.