Verfassungsgerichtshof bestätigt Flächenwidmung für Campingplatz in Hinterstoder
Der Verfassungsgerichtshof hat die Flächenwidmung für einen Campingplatz in Hinterstoder im Bezirk Kirchdorf als rechtskonform beurteilt. Der Campingplatz darf in seiner bestehenden Form weiter betrieben werden.
Das Campingresort Hinterstoder war im vergangenen Jahr eröffnet worden.
Gemeinderat prüfte Vor- und Nachteile
Berthold Lindner, Rechtsanwalt der Gemeinde Hinterstoder, erklärte, die Flächenwidmung sei vom Verfassungsgerichtshof genau geprüft worden. Der Gemeinderat habe bei der Entscheidung sowohl mögliche Vorteile für den Tourismus als auch mögliche Nachteile für die Umwelt beurteilt. Aus Sicht Lindners hat der Gemeinderat mit der Widmung richtig gehandelt.
Weitere juristische Schritte offen
Nach Angaben Lindners stehen noch einige juristische Erledigungen aus. Er geht jedoch nicht davon aus, dass die Baubewilligung für den Campingplatz erfolgreich angefochten werden kann.







