Viehtransporter manipulierten Lenk- und Ruhezeiten – 16.000 Euro Strafe in Oberösterreich

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Die Polizei hat bei zwei Kontrollen von Viehtransportern auf oberösterreichischen Autobahnen manipulierte Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Insgesamt wurden bei den Kontrollen am Dienstag 16.000 Euro an Strafe fällig. Betroffen waren ein ungarischer Langstreckentransporter auf der Westautobahn bei Ansfelden im Bezirk Linz-Land sowie ein polnischer Sattelzug auf der A1 bei der Abfahrt Eberstalzell im Bezirk Wels-Land.

Manipulation bei zwei Viehtransportern aufgedeckt

Bei der ersten Kontrolle bei Ansfelden hatte ein ungarischer Transporter 27 Zuchtrinder geladen, die von Tschechien nach Italien gebracht werden sollten. Am Steuer wechselten sich zwei Fahrer ab. Dabei steckte jeweils nur einer der beiden seine Fahrerkarte in das digitale Kontrollgerät. Der andere Fahrer verwendete seine Karte laut Polizei bewusst nicht und trug bei Übernahme des Steuers für den vorangegangenen Zeitraum manuell Ruhezeiten nach.

Die Auswertung der gespeicherten Daten ergab Zeiträume von bis zu drei Tagen, in denen das Fahrzeug durchgehend unterwegs war. Beide Fahrer hatten in diesen Phasen keine ausreichenden Ruhezeiten eingehalten. Beim Hauptlenker stellte die Polizei 16 schwere Übertretungen der Lenk- und Ruhezeitvorschriften fest, beim zweiten Fahrer waren es fünf. Beide Männer wurden bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land angezeigt.

Bei der zweiten Kontrolle auf der A1 bei Eberstalzell prüfte die Polizei einen polnischen Sattelzug, der laut Polizei über einen Zeitraum von 57 Tagen von denselben zwei Fahrern gelenkt worden war. Die beiden Männer sollen ihre Fahrerkarten regelmäßig bei Be- und Entladevorgängen aus dem Kontrollgerät entfernt haben. Die währenddessen durchgeführten Fahrten und Tätigkeiten erfolgten damit ohne gesteckte Fahrerkarte. Nach dem erneuten Einstecken hätten beide Fahrer anschließend manuell Ruhezeiten nachgetragen. Zusätzlich stellte die Polizei fest, dass das Fahrzeug die maximal erlaubte Höhe von vier Metern um 25 Zentimeter überschritt. Am Kontrolltag selbst konnten beide Fahrer ausreichende Ruhezeiten nachweisen, weshalb sie ihre Fahrt nach Italien fortsetzen durften.

Kontrollsystem für Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr

Im gewerblichen Güterverkehr sind Lenk- und Ruhezeiten europaweit einheitlich geregelt, um Übermüdung am Steuer zu verhindern und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Grundsätzlich müssen Fahrer nach einer bestimmten Lenkzeit eine ununterbrochene Ruhezeit einhalten, bevor sie die Fahrt fortsetzen dürfen. Digitale Kontrollgeräte zeichnen dazu automatisch auf, wann ein Fahrzeug bewegt wird und welcher Fahrer am Steuer sitzt, sobald dessen Fahrerkarte gesteckt ist.

Wird die Karte nicht gesteckt, fehlen entsprechende Aufzeichnungen für diesen Zeitraum. Bei Kontrollen werten Beamte die gespeicherten Daten der Kontrollgeräte aus und gleichen sie mit weiteren Aufzeichnungen ab, um Unstimmigkeiten aufzudecken. Auf diese Weise lassen sich auch nachträglich eingetragene oder manuell ergänzte Zeiten erkennen, die nicht mit dem tatsächlichen Fahrverlauf übereinstimmen.

Gerade beim Transport lebender Tiere gelten neben den allgemeinen Lenk- und Ruhezeiten zusätzliche Vorschriften zum Tierschutz während des Transports. Lange durchgehende Fahrzeiten ohne ausreichende Pausen können sich sowohl auf die Aufmerksamkeit der Fahrer als auch auf die Belastung der transportierten Tiere auswirken. Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten werden je nach Schwere unterschiedlich streng geahndet und können, wie in den vorliegenden Fällen, zu empfindlichen Geldstrafen sowie zu Anzeigen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft führen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.