Das Innenministerium schickt Polizistinnen und Polizisten aus fast allen Bundesländern nach Wien, um dort verstärkt gegen Jugendkriminalität vorzugehen. Vorarlberg ist dabei das einzige Bundesland, aus dem keine Beamten in die Bundeshauptstadt entsendet werden. Stattdessen erhält Vorarlberg selbst personelle Unterstützung aus der Steiermark und aus Oberösterreich.
Laut Innenministerium werden zehn bis 20 Polizistinnen und Polizisten nach Vorarlberg geschickt. Hintergrund ist eine laut einem Schreiben des Ministeriums prekäre Personalsituation auf den Polizeiinspektionen im Land.
Zusätzliche Kräfte für Vorarlbergs Polizeiinspektionen
Die Entsendung von Polizeikräften aus anderen Bundesländern nach Vorarlberg ist kein neues Instrument. Bereits seit zwei Jahren werden dem westlichsten Bundesland Beamtinnen und Beamte aus anderen Teilen Österreichs zugeteilt, um die Personalsituation zu stabilisieren. Mit der aktuellen Maßnahme wird diese Praxis fortgesetzt, während gleichzeitig bundesweit Kräfte für den Einsatz gegen Jugendkriminalität in Wien konzentriert werden.
Die für Vorarlberg vorgesehenen Polizistinnen und Polizisten kommen aus der Steiermark und aus Oberösterreich. Ein Großteil der eingesetzten Kräfte setzt sich aus den sogenannten Schnellen Reaktionskräften (SRK) zusammen. Diese bestehen überwiegend aus Polizeibediensteten, die sich in den ersten Monaten nach Abschluss ihrer Grundausbildung befinden.
Parallel dazu wird in Vorarlberg an der eigenen Nachwuchsausbildung gearbeitet. Seit März 2026 befinden sich 32 Polizeischülerinnen und -schüler in Ausbildung. Für den Herbst 2026 sind weitere 60 Aufnahmen geplant. Noch im Jahr 2026 sollen zudem 55 Bedienstete ihre polizeiliche Grundausbildung abschließen und damit für den regulären Dienst zur Verfügung stehen.
Wie die Personalplanung bei der Polizei grundsätzlich funktioniert
Die Verteilung von Polizeikräften auf einzelne Bundesländer und Regionen orientiert sich grundsätzlich an mehreren Faktoren. Dazu zählen unter anderem die Einwohnerzahl, die Kriminalitätsstatistik, geografische Besonderheiten sowie saisonale Schwankungen etwa durch Tourismus. Landespolizeidirektionen melden ihren Personalbedarf an das Innenministerium, das auf dieser Grundlage bundesweite Zuteilungen vornimmt.
Kommt es in einzelnen Bundesländern zu Personalengpässen, können kurzfristig Beamtinnen und Beamte aus anderen Regionen zugeteilt werden. Solche Unterstützungseinsätze dienen dazu, den laufenden Dienstbetrieb an Polizeiinspektionen aufrechtzuerhalten, während gleichzeitig langfristige Maßnahmen wie die Ausbildung neuer Bediensteter greifen. Die Grundausbildung für den Polizeidienst in Österreich dauert in der Regel rund zwei Jahre und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungsabschnitte.
Die Schnellen Reaktionskräfte stellen dabei ein spezielles Instrument dar. Sie werden gezielt für befristete Unterstützungseinsätze in Regionen mit erhöhtem Bedarf eingesetzt und bestehen überwiegend aus jungen Polizeibediensteten, die unmittelbar nach ihrer Grundausbildung für solche Einsätze herangezogen werden. Dies ermöglicht es, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen, ohne die reguläre Personalstruktur in den Herkunftsbundesländern dauerhaft zu verändern.
Jugendkriminalität als bundesweiter Schwerpunkt
Die verstärkte Entsendung von Polizeikräften nach Wien steht im Zusammenhang mit einem bundesweiten Schwerpunkt gegen Jugendkriminalität. Solche thematischen Schwerpunktsetzungen werden in Österreich üblicherweise von der Sicherheitslage in bestimmten Regionen sowie von aktuellen Kriminalitätsentwicklungen bei jungen Menschen beeinflusst. Dabei werden Personalressourcen gezielt dort gebündelt, wo ein besonderer Handlungsbedarf gesehen wird.
Die Bündelung von Kräften an einem Standort kann in anderen Regionen gleichzeitig zusätzlichen Unterstützungsbedarf erzeugen, wie sich im aktuellen Fall am Beispiel Vorarlbergs zeigt. Die parallele Verstärkung der Polizeiausbildung im Land soll mittelfristig dazu beitragen, den Personalstand aus eigenen Ressourcen zu sichern und die Abhängigkeit von befristeten Unterstützungseinsätzen aus anderen Bundesländern zu verringern.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.






