Die Vorarlberger Landesregierung hat ein umfangreiches Paket an Straßen- und Brückenprojekten beschlossen. Die sechs Beschlüsse umfassen ein Investitionsvolumen von knapp 14 Millionen Euro. Drei Aufträge im Gesamtwert von rund 4,2 Millionen Euro werden an Firmen vergeben, für drei weitere Vorhaben mit Kosten von etwa 9,75 Millionen Euro fielen Baubeschlüsse. Die Landesregierung fasste die Entscheidungen am Dienstag.
Brücken- und Straßenprojekte im Detail
Ein zentrales Vorhaben betrifft die Lutzbrücke an der L193, der Faschinastraße, zwischen Ludesch und Thüringen. Sie wird erneuert, zusätzlich entsteht dort ein kombinierter Geh- und Radweg samt Rampenbereichen. Die Auftragssumme für dieses Projekt beträgt rund 2,79 Millionen Euro.
Ebenfalls beauftragt wurde die Sanierung der L48, der Bödelestraße, zwischen Schwarzenberg und Andelsbuch. Die Arbeiten betreffen eine Streckenlänge von gut vier Kilometern, die Investitionssumme liegt bei rund 1,09 Millionen Euro. In Au werden zudem die talseitigen Stützmauern der L193 für rund 306.700 Euro saniert.
Für die drei größeren Vorhaben hat die Landesregierung Baubeschlüsse gefasst. Dazu zählt die umfassende Instandsetzung der Bregenzerachbrücke in Au an der L193 mit Gesamtkosten von rund 2,2 Millionen Euro brutto. Ebenso beschlossen wurde die Instandsetzung der Dorener Straße in Sulzberg, der L20, bei der auf rund 1,7 Kilometern ein Gehsteig ausgebaut und neu errichtet wird. Die Kosten dafür liegen bei rund 1,78 Millionen Euro.
Das größte Einzelvorhaben betrifft die Meininger Straße in Rankweil-Brederis, die L52. Sie soll ausgebaut werden, vorgesehen sind unter anderem eine neue Entwässerung, ein Radweg sowie eine Linksabbiegespur. Die Gesamtkosten dafür belaufen sich auf rund 5,77 Millionen Euro. Mit den weiteren Schritten zur Umsetzung der Projekte wurde die Abteilung Straßenbau beauftragt.
Landesstraßen als wiederkehrende Investitionsaufgabe
Landesstraßen wie die in Vorarlberg beschlossenen Vorhaben liegen üblicherweise in der Zuständigkeit der jeweiligen Landesregierung, die über Bau, Sanierung und Instandhaltung entscheidet. Grundsätzlich unterscheiden Straßenbauabteilungen dabei zwischen laufender Erhaltung, etwa der Sanierung von Fahrbahnen und Stützmauern, und größeren Ausbauprojekten, die zusätzliche Infrastruktur wie Geh- und Radwege oder Abbiegespuren schaffen. Brückenbauwerke unterliegen dabei regelmäßigen Prüfungen, aus denen sich der Sanierungsbedarf ergibt, da Witterung, Verkehrsbelastung und Materialermüdung die Bausubstanz über Jahrzehnte beanspruchen.
Bei größeren Vorhaben ist in solchen Fällen zwischen einem Baubeschluss und einer anschließenden Auftragsvergabe zu unterscheiden. Der Baubeschluss legt grundsätzlich fest, dass ein Projekt umgesetzt werden soll und in welchem finanziellen Rahmen dies geschieht. Die konkrete Vergabe an ausführende Unternehmen erfolgt in der Regel in einem eigenen Verfahren, das sich an vergaberechtlichen Vorgaben orientiert. Investitionen in Radwege und Gehsteige, wie sie bei mehreren der aktuell beschlossenen Projekte vorgesehen sind, zählen vielerorts zu den Standardbestandteilen von Straßensanierungen, da sie die Verkehrssicherheit für unterschiedliche Verkehrsteilnehmer verbessern sollen.
Auch Entwässerungssysteme, wie sie beim Ausbau der Meininger Straße vorgesehen sind, gehören bei umfassenderen Straßenbauprojekten häufig zum Leistungsumfang. Eine funktionierende Entwässerung soll die Substanz der Fahrbahn langfristig schützen und zur Verkehrssicherheit bei Niederschlägen beitragen. Solche Maßnahmen werden bei größeren Ausbauvorhaben in der Regel gemeinsam mit anderen baulichen Anpassungen wie Abbiegespuren geplant, um den Verkehr während der gesamten Bauzeit möglichst effizient zu bündeln.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








