Der Landesrechnungshof Vorarlberg hat bemängelt, dass Wasser- und Abwassergebühren in mehreren Gemeinden des Landes nicht korrekt berechnet werden. Die Höhe der Gebühren unterscheidet sich zwischen den 96 Vorarlberger Gemeinden erheblich: Ein Zweipersonenhaushalt zahlte im Vorjahr in Klaus 582 Euro für Wasser und Abwasser, in Ludesch waren es 551 Euro, in Schwarzach hingegen nur 453 Euro.
Rechnungshof sieht keine durchgehend sachlichen Gründe
Der Landesrechnungshof hielt in seiner Prüfung fest, dass es für die teils deutlichen Unterschiede bei den Gebühren nicht nur sachliche Gründe gab. Zudem beanstandete der Rechnungshof, dass einige Gemeinden ohne jegliche Gebührenkalkulation agieren.
Gemeindeverbandspräsident Walter Gohm räumt ein, dass es an vorschriftsmäßigen Gebührenkalkulationen fehlt. Nach seinen Angaben haben nicht alle Gemeinden eine solche Kalkulation durchgeführt. Gleichzeitig weist Gohm den Vorwurf zurück, dass es sich dabei um willkürliche Abgabenforderungen handle.
Nicht nachvollziehbare Gemeindegebühren landen auch beim Landesvolksanwalt Klaus Feurstein als Beschwerde. Feurstein erklärt, dass sich Beschwerden häufig weniger auf die Höhe der Gebühren selbst als auf die Art und Weise ihrer Einhebung beziehen.
Kalkulation von Wasser- und Kanalgebühren
Grundsätzlich müssen Gemeinden bei der Festlegung von Wasser- und Abwassergebühren eine Kalkulation vorlegen, aus der sich die tatsächlichen Kosten für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Erneuerung der Wasser- und Kanalnetze ableiten lassen. Solche Gebühren dürfen üblicherweise nicht beliebig festgelegt werden, sondern müssen sich an den entstehenden Kosten orientieren. Da die Infrastruktur je nach Gemeinde unterschiedlich alt, ausgedehnt oder aufwendig zu betreiben ist, können sich daraus grundsätzlich auch unterschiedliche Gebührenhöhen ergeben.
Landesrechnungshöfe prüfen bei solchen Gebietskörperschaften in der Regel, ob die vorgeschriebenen Kalkulationsverfahren eingehalten werden und ob die erhobenen Gebühren nachvollziehbar begründet sind. Fehlt eine solche Kalkulation, lässt sich für Bürgerinnen und Bürger kaum überprüfen, ob die verlangten Beträge tatsächlich den anfallenden Kosten entsprechen.
Rechtliche Schritte gegen Gebührenbescheide
Wer eine Gebühr für überhöht oder falsch berechnet hält, kann sich grundsätzlich an Verwaltungsgerichte oder in weiterer Folge an den Verfassungsgerichtshof wenden. Dieser Weg gilt jedoch als mühsam und mit Kosten verbunden. Zudem besteht bei solchen Rechtsmitteln keine Erfolgsgarantie, da die Gerichte im Einzelfall prüfen, ob die Gebührenkalkulation der jeweiligen Gemeinde den rechtlichen Vorgaben entspricht.








