Der Zoll in Vorarlberg hat im ersten Halbjahr 2026 mehr als 5.000 Lkw-Kontrollen und rund 16.000 mobile Fahrzeugkontrollen durchgeführt. Dabei kam es zu insgesamt 430 erfolgreichen Aufgriffen. Sichergestellt wurden unter anderem Drogen, verbotene Waffen, Waren ohne Artenschutzgenehmigung sowie geschmuggelte Zigaretten.
Sichergestellte Waffen und Suchtgift
Im Straßen- und Postverkehr wurde 120-mal Suchtgift sichergestellt. Bei bestimmten Funden zählte der Zoll insgesamt 220 mobile Kontrollen. Zu den ungewöhnlicheren Aufgriffen zählte ein Fall bei einer Routine-Abfertigung: Dort entdeckten die Kontrolleure zwei Gehstöcke, die sich als versteckte Stichwaffen herausstellten. Im Inneren der Stöcke waren Klingen eingearbeitet, die sich herausziehen ließen. Beide Gehstöcke wurden sichergestellt.
Ein weiterer Fund betraf eine größere Menge Alkohol: Bei einer mobilen Kontrolle beschlagnahmte der Zoll 790 Liter Champagner im Wert von rund 23.000 Euro.
Fehlende Papiere für Krokodilleder-Taschen
Zudem wurden zwei Handtaschen aus Krokodilleder sichergestellt. Für die beiden Taschen fehlten die nach dem Artenschutzabkommen CITES erforderlichen Dokumente. CITES regelt international den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie mit Produkten, die aus solchen Arten hergestellt werden. Ohne die entsprechenden Nachweise dürfen derartige Waren nicht über Grenzen gebracht werden.
Zuständigkeiten und tägliche Grenzkontrollen
Für Zollangelegenheiten ist in Österreich das Finanzministerium zuständig. Der Reiseverkehr wird an den Grenzen sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise täglich kontrolliert. Vorarlberg grenzt unter anderem an die Schweiz, wodurch dem grenznahen Waren- und Reiseverkehr in der Region eine besondere Bedeutung zukommt.
Grundsätzlich dienen mobile Fahrzeugkontrollen und stationäre Abfertigungen dazu, verbotene oder nicht angemeldete Waren aufzudecken, die im regulären Grenzverkehr nicht ohne Weiteres auffallen würden. Dazu zählen neben Suchtmitteln und Waffen auch Güter, die artenschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen, etwa Produkte aus geschützten Tierarten. Bei Verstößen gegen das CITES-Abkommen kann die zuständige Zollbehörde die betroffenen Gegenstände sicherstellen, wenn die erforderlichen Nachweise über Herkunft und Handelsberechtigung nicht vorgelegt werden können.





