Welser fuhr zweimal alkoholisiert mit Fahrrad – Polizei sperrte es mit Schloss ab

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Ein 65-jähriger Welser ist am Samstagabend gleich zweimal von der Polizei kontrolliert worden, weil er alkoholisiert mit dem Fahrrad unterwegs war. Bei der ersten Kontrolle ergab ein Alkotest 1,06 Promille, kurz darauf wurde der Mann erneut radfahrend angetroffen. Der 65-Jährige wird angezeigt.

Zwei Kontrollen binnen kurzer Zeit

Die erste Kontrolle fand gegen 22.15 Uhr auf der Hessenstraße in Wels statt. Dabei fiel der 65-Jährige auf, weil er ohne Licht mit seinem Fahrrad unterwegs war. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 1,06 Promille. Die Polizisten teilten dem Mann daraufhin mit, dass er nicht mehr weiterfahren dürfe. Der 65-Jährige schob sein Fahrrad zunächst von der Kontrollstelle weg.

Wenig später wurde derselbe Mann am Kaiser-Josef-Platz erneut beim Radfahren entdeckt. Bei dieser zweiten Kontrolle reagierte er ungehalten. Nach Angaben der Polizei versuchte er, sein Fahrrad in Richtung des Einsatzfahrzeugs zu stoßen. Einen weiteren Alkotest verweigerte er. Die Beamten sperrten das Fahrrad daraufhin mit einem Schloss ab, um eine Weiterfahrt zu verhindern. Der 65-Jährige wird angezeigt.

Alkohol im Straßenverkehr auf dem Fahrrad

Auch für Radfahrerinnen und Radfahrer gelten in Österreich gesetzliche Alkoholgrenzen. Ab 0,8 Promille liegt eine alkoholbedingte Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vor, die entsprechend geahndet werden kann. Grundsätzlich können Beamtinnen und Beamte bei einer Kontrolle einen Alkotest anordnen, wenn sie Anzeichen einer Beeinträchtigung feststellen. Wird ein solcher Test verweigert, hat das in der Regel dieselben rechtlichen Konsequenzen wie ein positives Testergebnis.

Stellt die Polizei bei einer Kontrolle eine Alkoholisierung über dem erlaubten Grenzwert fest, wird der betroffenen Person üblicherweise untersagt, die Fahrt fortzusetzen. In der Praxis bedeutet das, dass Fahrzeuge, auch Fahrräder, an Ort und Stelle abgestellt werden müssen. Setzt jemand die Fahrt trotz eines ausgesprochenen Verbots fort, kann dies zusätzlich zur ursprünglichen Alkoholisierung rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.