In Wien-Meidling sind am Dienstag eine 46-jährige Frau und ein 24-jähriger Mann festgenommen worden. Den beiden wird vorgeworfen, sich als Polizisten ausgegeben zu haben, um an Geld zu gelangen. Die Festnahme erfolgte in der Rauchgasse durch Beamte der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), die das Duo zuvor observiert hatten. Die Landespolizeidirektion Wien informierte am Donnerstag über den Vorfall.
Festnahme nach versuchter Geldübergabe
Laut den Ermittlungen versuchte die 46-Jährige am Dienstagvormittag, von einer Frau als angebliche Polizistin Geld abzuholen. Der 24-jährige Österreicher soll dabei als Lenker des verwendeten Fahrzeugs fungiert haben. Beamte der EGS, die das Paar im Vorfeld beobachtet hatten, schritten in diesem Moment ein und nahmen beide Verdächtigen fest.
Bei der anschließenden Durchsuchung stellten die Ermittler einen gefälschten Polizeiausweis sowie einen Bargeldbetrag von 6.000 Euro sicher. Der Festnahmegrund lautet auf Betrugsverdacht. Die 46-Jährige ist serbische Staatsbürgerin, ihr mutmaßlicher Komplize österreichischer Staatsangehöriger. Beide Beschuldigten wurden im Anschluss an die Festnahme in eine Justizanstalt gebracht.
Betrugsmasche mit falscher Amtsautorität
Bei Betrugsformen, die auf das Vortäuschen einer Amtsautorität setzen, nutzen Täter grundsätzlich das Vertrauen, das der Polizei oder anderen Behörden entgegengebracht wird. Häufig geben sich solche Täter am Telefon oder persönlich als Polizeibeamte aus, um Opfer zur Herausgabe von Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen zu bewegen. Gefälschte Ausweise dienen dabei dazu, die vorgetäuschte Identität glaubhafter erscheinen zu lassen.
Die echte Polizei weist in diesem Zusammenhang regelmäßig darauf hin, dass Beamte im Zuge ihrer dienstlichen Tätigkeit grundsätzlich niemals am Telefon oder an der Haustür zur Übergabe von Bargeld oder Wertsachen auffordern. Bei Zweifeln an der Identität einer Person, die sich als Polizist ausgibt, kann grundsätzlich über die Notrufnummer der Polizei eine Überprüfung veranlasst werden, etwa durch Rückruf bei der zuständigen Dienststelle.
Spezialisierte Einheiten wie die Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität befassen sich unter anderem mit derartigen Betrugsdelikten im öffentlichen Raum. Solche Gruppen arbeiten häufig mit gezielter Observation, um Tatverdächtige bei der Ausführung einer Tat auf frischer Tat zu stellen. Nach einer Festnahme folgt üblicherweise eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die über das weitere strafrechtliche Verfahren entscheidet.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.





