Wien: Neue Hotline für Falschparker entlastet Polizeinotruf – bis zu 120 Anrufe täglich

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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Falsch parkende Autos können in Wien seit 1. Juli über eine eigene Hotline der Stadt gemeldet werden. Zuvor war für solche Meldungen der Polizeinotruf zuständig. Die neue Parksheriff-Hotline ist unter der Nummer 01 4000-7400 erreichbar, montags bis samstags von 6.30 bis 22.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.30 bis 22.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten bleibt weiterhin der Polizeinotruf 133 die richtige Anlaufstelle.

Rund 100 Anrufe pro Tag

Bei der Hotline gehen täglich zwischen 80 und 120 Anrufe ein, die meisten davon während der Stoßzeiten. Häufig geht es dabei um parkende Autos, die Einfahrten blockieren. Besonders betroffen sind innerstädtische Gebiete, in denen Parkplätze ohnehin knapp sind.

Für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sind die Kontrollorgane der Stadt Wien rund um die Uhr zuständig, im Stadtgebiet unterwegs sind sie zwischen 6.30 Uhr und 22.30 Uhr.

Fast 1.500 blockierte Öffis pro Jahr

Falschparker behindern im Schnitt viermal täglich Busse oder Straßenbahnen der Wiener Linien an der Weiterfahrt. Hochgerechnet auf ein Jahr ergibt das fast 1.500 Fälle, in denen öffentliche Verkehrsmittel durch abgestellte Fahrzeuge blockiert werden.

Seit 1. Jänner 2026 beträgt die Verwaltungsstrafe für das Blockieren von Öffis 467 Euro. Zu dieser Strafe kommen im Fall eines Abschleppvorgangs zusätzlich die Kosten für das Abschleppen hinzu.

Zuständigkeiten im ruhenden Verkehr

Grundsätzlich unterscheidet sich die Zuständigkeit bei Parkverstößen von jener bei akuten Gefahren im Straßenverkehr. Während die Polizei vorrangig für sicherheitsrelevante Situationen im fließenden Verkehr sowie für Notfälle zuständig ist, obliegt die Überwachung des ruhenden Verkehrs in vielen Städten eigenen städtischen Kontrollorganen. Diese kontrollieren etwa die Einhaltung von Kurzparkzonen, Halte- und Parkverboten sowie reservierten Flächen wie Behindertenparkplätzen oder Ladezonen.

Eine eigene Meldemöglichkeit für Falschparker soll üblicherweise dazu beitragen, den Polizeinotruf für tatsächliche Notfälle freizuhalten. Parkverstöße, auch wenn sie ärgerlich sind, stellen in der Regel keine unmittelbare Gefahrensituation dar und können dadurch über einen eigenen Kanal an die zuständigen Kontrollorgane weitergeleitet werden. Diese entscheiden dann vor Ort, ob eine Beanstandung, eine Organstrafverfügung oder eine Abschleppung erforderlich ist.

Blockierte öffentliche Verkehrsmittel gelten in vielen Städten als besonders sensibler Fall unter den Parkverstößen, da davon nicht nur einzelne Fahrzeuglenker, sondern eine Vielzahl von Fahrgästen betroffen sein kann. Deshalb sind die Strafrahmen für das Behindern von Bussen oder Straßenbahnen in der Regel höher angesetzt als bei gewöhnlichen Parkverstößen. Kommt es zu einer Blockade, kann neben der Verwaltungsstrafe auch eine Abschleppung notwendig werden, um die Weiterfahrt des öffentlichen Verkehrsmittels zu ermöglichen. Die dabei anfallenden Abschleppkosten trägt üblicherweise der Verursacher des Parkverstoßes.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.