Wien versiegelt weitere asbestbelastete Straßen – Zahl der Verdachtsfälle steigt auf 54

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

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In Wien sind weitere Straßenabschnitte mit Verdacht auf Asbest im Asphalt gesichert worden. Die Straßenverwaltung der Stadt, die MA 28, hat betroffene Bereiche in der Rosenhügelstraße und in der Anton-Freunschlag-Gasse mit einer zusätzlichen Asphaltschicht überdeckt. Das teilte die MA 28 auf Anfrage von ORF Wien mit. Die Versiegelung werde laufend fortgesetzt.

Die Umweltorganisation Greenpeace hatte im Sommer in mehreren Wiener Straßen Asbest entdeckt. Im Juli bestätigten Laboruntersuchungen im Auftrag der Stadt den Verdacht in zumindest fünf Straßen: in der Rosenhügelstraße, der Anton-Freunschlag-Gasse, der Bertegasse, der Wernergasse und der Stieglergasse.

Versiegelung in zwei weiteren Straßen abgeschlossen

Nach den Laborbestätigungen vom Juli hat die Stadt nun in der Rosenhügelstraße und in der Anton-Freunschlag-Gasse betroffene Bereiche mit einer zusätzlichen Asphaltschicht versiegelt. Laut MA 28 handelt es sich um einen laufenden Prozess, der fortgesetzt wird. Neben dem klassischen Asphaltüberzug setzt die Stadt auch einen Dünnschichtbelag ein, mit dem weniger befahrene Flächen rasch abgedeckt werden sollen.

Wolfgang Ablinger, stellvertretender Leiter der MA 28, sagte im Interview mit „Wien heute“, Asbest sei im Asphalt sehr gut gebunden und könne grundsätzlich nicht freigesetzt werden. Als mögliches äußeres Anzeichen für eine mit Asbest belastete Straße gilt grünliches Gestein mit weißen Steinchen.

Zahl der Verdachtsstellen deutlich gestiegen

Im Juli hatte die Stadt von rund 40 Verdachtsfällen gesprochen. Auf der Online-Karte von Greenpeace sind mittlerweile 54 Verdachtsstellen in Wien verzeichnet. Wie viele Flächen die Stadt bislang tatsächlich untersucht hat und in wie vielen davon Asbest nachgewiesen wurde, beantwortete die MA 28 nicht. Auch eine Gesamtkostenschätzung für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen gibt es bislang nicht.

Offen blieb zudem, aus welchen Steinbrüchen das belastete Material stammt. Die Stadt hat kein direktes Vertragsverhältnis mit den Steinbruchbetreibern, Vertragspartner sind jeweils die von der Stadt beauftragten Baufirmen. Bei aktuellen Bauvorhaben wird nach Angaben der Stadt kein asbesthaltiges Material mehr verwendet.

Meldeverfahren für auffällige Straßenflächen

Auffällige Straßenflächen können bei der Stadt gemeldet werden. Die MA 28 prüft eingehende Meldungen und lässt bei begründetem Verdacht Proben entnehmen. Die Stadt weist darauf hin, dass sich allein am optischen Erscheinungsbild eines Straßenbelags nicht verlässlich feststellen lässt, ob dieser Asbest enthält. Eine abschließende Klärung ist demnach nur über Laboruntersuchungen möglich.

Asbest als Baustoff und gesundheitliches Risiko

Asbest wurde über Jahrzehnte hinweg wegen seiner hitzebeständigen und stabilisierenden Eigenschaften in zahlreichen Baustoffen eingesetzt, darunter auch in bestimmten Gesteinskörnungen für den Straßenbau. Gesundheitlich problematisch wird der Stoff vor allem dann, wenn feine Fasern freigesetzt werden und eingeatmet werden können. Grundsätzlich gilt: Solange Asbestfasern fest in einem Material wie Asphalt gebunden sind, geht von ihnen ein geringeres Risiko aus als bei offenliegendem oder verwittertem Material.

Bei Straßenbelägen stellt sich für Behörden regelmäßig die Frage, ob eine Versiegelung der betroffenen Fläche ausreicht oder ob ein vollständiger Austausch des Materials notwendig ist. Üblicherweise wird zunächst geprüft, in welchem Zustand sich der bestehende Belag befindet und wie stark eine Fläche befahren oder begangen wird. Eine zusätzliche Asphaltschicht oder ein Dünnschichtbelag kann in solchen Fällen dazu dienen, eine mögliche Faserfreisetzung kurzfristig einzudämmen, während weitergehende Untersuchungen und Entscheidungen über dauerhafte Maßnahmen laufen.

Für Kommunen bedeuten großflächige Verdachtsfälle in der Regel einen erheblichen Prüf- und Verwaltungsaufwand. Dazu gehören die systematische Erhebung möglicher betroffener Flächen, die Beauftragung von Laboranalysen sowie die Abstimmung zwischen verschiedenen Fachstellen, etwa der Straßenverwaltung und dem Gesundheitsbereich. Da Asbest in der

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