Wiener Arbeits- und Sozialgericht meldet akuten Personalmangel bei 140 Prozent Auslastung

Hinweis: Dieses Beitragsbild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt und dient der symbolischen Illustration. Es zeigt keine authentische Aufnahme des beschriebenen Ereignisses.

Dieses Thema Freunden empfehlen

Das Arbeits- und Sozialgericht Wien hat einen akuten Personalmangel gemeldet. Die Arbeitsbelastung am Gericht liegt derzeit bei 140 Prozent. Verfahren können deshalb nur zeitverzögert abgeschlossen werden. Das Gericht sieht mindestens neun zusätzliche Richterstellen als notwendig an, um die Situation zu entspannen.

140 Prozent Auslastung am Wiener Gericht

Derzeit arbeiten 35 Richterinnen und Richter am Arbeits- und Sozialgericht Wien. Nach Angaben des Gerichts reicht diese Zahl nicht aus, um die anfallenden Verfahren in angemessener Zeit zu bearbeiten. Um die Belastung auf ein reguläres Maß zu senken, wären laut Gericht mindestens neun weitere Richterinnen und Richter notwendig.

Besonders deutlich zeige sich die Problematik bei Pflegegeldverfahren. Zusätzlich entscheidet das Gericht in Kündigungsanfechtungsverfahren darüber, ob Betroffene ihren Arbeitsplatz tatsächlich verlieren oder nicht. Gerichtspräsident Wolfgang Schuster-Kramer steht dem Arbeits- und Sozialgericht Wien vor. Zum Thema Personalmangel ist für Dienstagvormittag ein Medientermin angesetzt.

Aufgaben der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit

Arbeits- und Sozialgerichte sind in Österreich für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis sowie für Verfahren im Bereich der Sozialversicherung zuständig. Dazu zählen unter anderem Klagen gegen Kündigungen, Fragen der Entgeltzahlung sowie Verfahren rund um Pflegegeld, Pensionen oder andere Sozialleistungen. Gerade bei Pflegegeldverfahren geht es häufig um Ansprüche, die für die Betroffenen die Grundlage für die Organisation und Finanzierung ihrer Pflege bilden.

Die Dauer solcher Gerichtsverfahren hängt maßgeblich von der personellen Ausstattung eines Gerichts ab. Steigt die Zahl der Verfahren, ohne dass die Zahl der Richterinnen und Richter im gleichen Ausmaß mitwächst, verlängern sich üblicherweise die Bearbeitungszeiten. Eine Auslastung von mehr als 100 Prozent bedeutet in der Regel, dass mehr Verfahren anfallen, als in der regulären Arbeitszeit bewältigt werden können, wodurch sich ein Rückstau aufbaut.

Grundsätzlich gilt für Gerichte in Österreich, dass die Besetzung von Richterstellen einem geregelten Verfahren unterliegt, an dem neben der Justizverwaltung auch Personalsenate beteiligt sind. Die Schaffung zusätzlicher Planstellen erfordert entsprechende budgetäre und organisatorische Entscheidungen. Wie lange die Besetzung offener oder neu geschaffener Stellen dauert, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa von der Verfügbarkeit geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sowie von den vorgesehenen Ausbildungs- und Ernennungsschritten.

Hinweis zur Faktenprüfung

Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.