Am Haus zum Goldenen Becher in der Wiener Innenstadt, direkt neben dem Stephansdom, sorgen Wandbilder für Aufsehen, die nach einer umfassenden Renovierung zwischen 2019 und 2025 nicht mehr dem historischen Original entsprechen. Statt Rudolf von Habsburg ist auf den Malereien nun Arnold von Kärnten als Kleinkind zu sehen. Die Stadt Wien prüft derzeit, ob bei den Arbeiten alles rechtens verlaufen ist.
Veränderte Porträts an prominenter Stelle
Die Fassade des Hauses zeigt neben der Darstellung Arnold von Kärnten weitere Porträts, die Kaiser Franz Josef und Herzog Leopold zeigen. Aufmerksam auf die Abweichungen vom ursprünglichen Erscheinungsbild wurde ein Journalist der Tageszeitung „Die Presse“. Bei der Baupolizei ging in der Folge eine Anzeige ein. Rainald Löscher von der Baupolizei bestätigte, dass die Anzeige sich auf nicht originalgetreue Stilelemente bezieht. Die derzeitigen Porträtköpfe entsprächen laut Baupolizei nicht mehr dem Zustand, der vor der Renovierung vorhanden war.
Das Haus wurde 1882 errichtet und im Zweiten Weltkrieg zerstört. Bei den anschließenden Wiederaufbauarbeiten waren die Wandmalereien übermalt worden, ehe sie in den 1970er-Jahren wieder freigelegt wurden. Das Gebäude befindet sich im Eigentum einer Privatperson und steht nicht unter Denkmalschutz. Es liegt jedoch in einer Schutzzone und im Bereich des UNESCO-Kulturerbes. Laut der geltenden Verordnung dürfen Bauwerke und die dazugehörigen Zierelemente in dieser Zone grundsätzlich nicht verändert werden.
Der mit den Arbeiten betraute Malermeister wollte sich auf Anfrage des ORF Wien nicht äußern. Laut Angaben der Stadt will er die für die Malereien erhaltene Förderung zurückzahlen. Der Eigentümer des Hauses war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Kritik von Restaurierungsfachleuten
Die Restaurierungsexpertin Martina Griesser-Stermscheg von der Angewandten bezeichnete das Vorgehen als „Wahnsinn“. Ihrer Einschätzung nach handelt es sich bei den neuen Wandbildern um eine künstlerische Neuinterpretation und nicht um eine Restaurierung im eigentlichen Sinn. Weil das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, sei die Rechtslage aus ihrer Sicht nicht ganz eindeutig. Laut Magistratsdirektion müssen die Malereien voraussichtlich rückgängig gemacht werden. Wie es mit dem Haus konkret weitergeht, ist bislang nicht entschieden.
Schutzzonen und die Grenzen des Denkmalschutzes
In Wien unterscheidet das Baurecht zwischen dem klassischen Denkmalschutz, der einzelne Objekte gesondert unter Schutz stellt, und den sogenannten Schutzzonen, die für ganze Stadtgebiete gelten. Innerhalb solcher Zonen sind Eingriffe an Fassaden, Fensterformen oder Zierelementen grundsätzlich genehmigungspflichtig, auch wenn das jeweilige Gebäude selbst kein eigenständig geschütztes Denkmal ist. Ziel dieser Regelung ist es, das historische Erscheinungsbild ganzer Straßenzüge oder Altstadtbereiche zu bewahren, etwa in unmittelbarer Nähe zu bedeutenden Bauwerken wie dem Stephansdom.
Bei Sanierungsarbeiten an historischen Fassaden gilt in solchen Fällen üblicherweise das Prinzip der originalgetreuen Wiederherstellung. Veränderungen an bestehenden Motiven, etwa bei Wandmalereien oder Porträtdarstellungen, bedürfen dabei einer gesonderten fachlichen und behördlichen Abstimmung. Restauratorinnen und Restauratoren orientieren sich in der Regel an dokumentierten historischen Vorlagen, um Eingriffe nachvollziehbar und reversibel zu halten. Weicht eine Ausführung erkennbar von der überlieferten Darstellung ab, kann dies aus fachlicher Sicht nicht mehr als Restaurierung, sondern als Neugestaltung gelten, mit entsprechenden Folgen für die denkmalrechtliche Bewertung.
Hinweis zur Faktenprüfung
Diese Informationen wurden mit KI-Unterstützung auf Basis der vorliegenden Daten gegengeprüft und sprachlich aufbereitet. Die Angaben beziehen sich auf den zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Informationsstand.








